Ein 43-jähriger Mann ist am Donnerstag, 17. September 2026, gegen 22.15 Uhr in der Ludwigshafener Straße mit einem E-Scooter ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs gewesen. Die Polizei stellte ihn fest und führte eine Verkehrskontrolle durch.
Der Mann gab an, den E-Scooter erst kürzlich erworben zu haben und sich zeitnah um eine Versicherung kümmern zu wollen. Die Polizeibeamten wiesen ihn darauf hin, dass das Fahren ohne gültige Versicherung eine Straftat darstellt. Sie untersagten ihm die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Die Polizei nutzte den Vorfall, um auf die Nutzungsregeln für E-Scooter hinzuweisen. Danach müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein; ein Führerschein ist nicht erforderlich. Anfänger sollten das Fahren an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben. E-Scooter dürfen bauartbedingt maximal 20 Stundenkilometer schnell fahren.
Für jeden E-Scooter ist eine gültige Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung sowie ein Versicherungskennzeichen Pflicht. E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt; die Mitnahme von Beifahrern ist verboten. Sie müssen Radwege, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen nutzen, wenn diese vorhanden sind. Ansonsten muss auf die Straße ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Während der Fahrt ist die Nutzung eines Smartphones verboten. Beim Alkoholkonsum gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer, und es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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