Ein 69-jähriger Ludwigshafener ist fast Opfer einer dreisten Betrugsmache geworden, bei der Kriminelle ahnungslose Menschen als sogenannte Finanzagenten missbrauchen wollen. Die Polizei warnt nun vor dieser Betrugsform.
Alles begann im Juni mit einer betrügerischen Werbeanzeige im Internet, die dem Mann eine lukrative Möglichkeit zum Geldverdienen durch Trading versprach. Er meldete sich bei den Werbenden und zahlte eine Kontoeröffnungsgebühr von 200 Euro. Daraufhin eröffnete er ein Konto bei einem Onlinebroker, auf das mehrere tausend Euro überwiesen wurden.
Dann sollte es losgehen: Der 69-Jährige wurde aufgefordert, diesen Betrag gegen eine Gebühr auf ein anderes Konto zu transferieren. Doch der Onlinebroker sperrte sein Konto – ein erstes Warnsignal. Die Betrüger versuchten daraufhin, ihn zur Gründung eines Kontos in Malta zu bewegen und das Geld dorthin zu überweisen. Die maltesische Bank erkannte den Betrugsversuch jedoch rechtzeitig und stoppte die Überweisung. Der Ludwigshafener kam glimpflich davon.
Das Ziel dieser Betrugsmethode ist nach Angaben der Polizei perfide: Kriminelle versuchen, Privatpersonen als Finanzagenten einzuspannen, um illegal verdientes Geld zu waschen. Die Opfer dieser Masche verlieren nicht nur eigenes Geld, sondern können sich selbst auch der Geldwäsche strafbar machen – ohne es zu wissen.
Die Polizei Rheinpfalz empfiehlt, folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
Wer per unaufgeforderte E-Mail ein lukratives Job-Angebot erhält, bei dem überdurchschnittliche Gewinne ohne entsprechende Leistung winken, sollte das Angebot sofort verdächtigen. Auf solche dubiosen E-Mails sollte man nicht antworten und keinen Kontakt zum Absender aufnehmen.
Ebenso wichtig: Niemals sein Konto zur Verfügung stellen, um darin fremde Zahlungen abzuwickeln – auch nicht, wenn verlockende Provisionen versprochen werden.
Kontoinhabern wird empfohlen, ihre Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen. Unerklärte Gutschriften, die man zurückzahlen soll, sind ein klassisches Zeichen für Betrug. In solchen Fällen sollte man sofort die Bank oder die Polizei benachrichtigen. Rückbuchungen dürfen niemals auf fremde Konten erfolgen – nur auf das Ursprungskonto.
Grundsätzlich gilt nach Angaben der Beamten: Je verlockender ein Angebot wirkt, desto misstrauischer sollte man sein. Weitere Informationen zum Thema Finanzagenten-Betrug finden Interessierte auf der Website der Polizeilichen Kriminalprävention unter polizei-beratung.de.
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