Die Polizeidirektion Lüneburg und die Bundespolizeidirektion Hannover bauen ihre Kooperation aus. Kathrin Schuol, Polizeipräsidentin der Polizeidirektion Lüneburg, und Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, haben am 5. Oktober 2026 eine Rahmenkooperationsvereinbarung unterzeichnet.
Die Vereinbarung schafft einen verbindlichen Rahmen für die weitere Zusammenarbeit beider Behörden. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Lüneburg arbeiten Landes- und Bundespolizei bereits bei verschiedenen Anlässen eng zusammen. Schnittstellen ergeben sich besonders dort, wo Aufgaben der Bundespolizei und der Landespolizei aufeinandertreffen – etwa an Bahnhöfen und Bahnstrecken sowie bei Einsatzlagen und Ermittlungsverfahren, bei denen ein abgestimmtes Vorgehen erforderlich ist.
Die neue Vereinbarung knüpft an dieses bestehende Zusammenspiel an. Sie soll insbesondere den Informations- und Erfahrungsaustausch verbessern und die Entwicklung gemeinsamer Handlungskonzepte erleichtern. Darüber hinaus wird die Kooperation in den Bereichen Einsatzmanagement, Kriminalitätsbekämpfung, Prävention sowie Aus- und Fortbildung ausgebaut.
Bei besonderen Einsatzlagen oder Kriminalitätsphänomenen bildet die Vereinbarung die Grundlage, um die jeweiligen Kompetenzen beider Behörden noch gezielter zusammenzuführen und erforderliche Maßnahmen frühzeitig aufeinander abzustimmen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem gemeinsamen Vorgehen jenseits konkreter Einsatzanlässe. Gemeinsame Übungen und Trainings sowie gegenseitige Hospitationen sollen dazu beitragen, Strukturen und Arbeitsweisen der jeweils anderen Behörde besser kennenzulernen. Damit sollen Kommunikationswege gefestigt und die Voraussetzungen für schnelles und abgestimmtes Handeln im Einsatzfall verbessert werden.
Polizeipräsidentin Kathrin Schuol unterstreicht: «Eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundespolizei ist für erfolgreiche Polizeiarbeit von großer Bedeutung. Gerade in unserem weitläufigen Zuständigkeitsbereich gibt es zahlreiche Berührungspunkte, an denen unsere Aufgaben ineinandergreifen. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, verlässliche Kommunikationswege und ein abgestimmtes Vorgehen. Die Rahmenkooperationsvereinbarung schafft dafür eine verbindliche Grundlage und gibt uns zugleich die Möglichkeit, die bereits gute Zusammenarbeit systematisch weiterzuentwickeln.»
Michael Schuol, Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover, betont ebenfalls die Bedeutung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit: «Die Zusammenarbeit zwischen Bundespolizei und Landespolizei ist ein wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen und vernetzten Sicherheitsarbeit. Gerade an den Schnittstellen unserer Zuständigkeiten kommt es darauf an, Informationen schnell auszutauschen, Erfahrungen zu teilen und Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Diese Kooperationsvereinbarung schafft eine verlässliche Grundlage, um die Zusammenarbeit zu vertiefen, gemeinsame Handlungskonzepte zu entwickeln und unsere Kompetenzen noch gezielter zusammenzuführen. Davon profitieren nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger, für deren Sicherheit wir gemeinsam Verantwortung tragen.»
Mit der Unterzeichnung bekräftigen beide Polizeibehörden ihren Anspruch, die bestehende Zusammenarbeit langfristig weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt steht eine praxisorientierte Kooperation, die vorhandene Kompetenzen miteinander verbindet und dort ansetzt, wo gemeinsames Handeln einen Mehrwert für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung bietet.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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