Die Mainzer Polizei hat am Mittwoch Schwerpunktkontrollen zur Nutzung von E-Scootern durchgeführt. Dabei überprüften die Beamten zahlreiche Fahrzeuge und stellten mehrere Verstöße fest, obwohl der überwiegende Teil der kontrollierten E-Scooter in einem ordnungsgemäßen Zustand war.
In vier Fällen entdeckten die Polizistinnen und Polizisten, dass jeweils zwei Personen auf einem E-Scooter unterwegs waren. Das ist nicht zulässig: E-Scooter sind grundsätzlich nur für eine Person ausgelegt und dürfen auch nur von einer Person genutzt werden.
Bei einer weiteren Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer während der Fahrt in seiner Wahrnehmung eingeschränkt war. Ursache war die Nutzung von Kopfhörern in so hoher Lautstärke, dass Umgebungsgeräusche nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden konnten. Die Polizei betont, dass eine uneingeschränkte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr für die eigene Sicherheit und die aller anderen Verkehrsteilnehmer unverzichtbar ist.
Ein Fahrer nutzte zudem sein Smartphone während der Fahrt – ein Verstoß, der nicht nur für E-Scooter-Fahrer, sondern auch für Radfahrer und Autofahrer verboten ist. Für diesen Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig.
Ein weiterer Fahrer war ohne erforderlichen Versicherungsschutz unterwegs. Dies ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Die Mainzer Polizei weist zudem darauf hin, E-Scooter nach Gebrauch so abzustellen, dass weder Fußgänger noch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Im Straßenverkehr gilt generell: Rücksicht und Aufmerksamkeit sind das Gebot der Stunde – auch und gerade beim Fahren eines E-Scooters.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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