In der Nacht zum 12. September kam es gegen 1.06 Uhr während einer Kirmes im Gemeinschaftshaus in Nettersheim-Pesch zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Ein 30-jähriger Nettersheimer geriet mit einem unbekannten Mann in Streit – beide waren alkoholisiert.
Der Unbekannte schlug den 30-Jährigen mehrfach mit einem Glas sowie mit den Händen ins Gesicht. Im Verlauf der Auseinandersetzung stürzte der Geschädigte zu Boden und verlor kurzzeitig das Bewusstsein. Anwesende Zeugen trennten die beiden Männer voneinander. Der Täter verließ daraufhin das Gebäude.
Der Verletzte wurde zur Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Die Kriminalpolizei Euskirchen ermittelt gegen den Unbekannten wegen gefährlicher Körperverletzung.
Einfache Körperverletzungen in Nordrhein-Westfalen: der Vergleich mit dem Bund
Die Polizei zählte 2025 landesweit 104.661 einfache Körperverletzungen, das sind 580 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Nordrhein-Westfalen schlechter als der Bundesdurchschnitt, wo 516 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird die vorsätzliche einfache Körperverletzung nach § 223 StGB.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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