Ein 35-jähriger Deutscher hat sich am 12. Mai 2026 freiwillig bei der Bundespolizei in Offenburg gestellt und angegeben, dass gegen ihn eine offene Fahndung bestehe. Die Überprüfung seiner Personalien bestätigte dies.
Gegen den Mann lagen zwei Aufenthaltsermittlungen deutscher Strafverfolgungsbehörden vor sowie ein Untersuchungshaftbefehl wegen Computerbetrugs. Zudem bestand ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Betrugs, aus dem er noch sechs Monate Haft verbüßen muss.
Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der 35-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er seine Haftstrafe antreten wird.