Mann wegen mutmaßlicher Spionagetätigkeit festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat am 22. Oktober 2026 einen Mann im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg festnehmen lassen. Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs stammt vom 15. Oktober 2026.

Dem Mann wird vorgeworfen, für einen russischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Das ist nach deutschem Strafrecht strafbar (Paragraf 99 Absatz 1 Nummer 1 StGB — das Gesetz verbietet Spionagetätigkeit für fremde Staaten).

Nach dem Haftbefehl soll der Mann spätestens seit Juli 2025 über einen Mittelsmann mit dem russischen Nachrichtendienst in Kontakt gestanden haben. Vor dem Hintergrund des Krieges zwischen Russland und der Ukraine sammelte er demnach von Deutschland aus militärisch bedeutsame Informationen. Dazu zählten Erkenntnisse über die Herstellung von Panzern, Munition und Sprengstoff sowie über Personal und militärische Anlagen, die die NATO-Ostflanke sichern. Einige dieser Informationen waren öffentlich zugänglich; für andere soll der Mann gezielt Personen aus der europäischen Rüstungsbranche befragt haben.

Der Mann wird am 23. Oktober 2026 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Der Richter wird den Haftbefehl eröffnen und über Untersuchungshaft entscheiden.

Der Fall geht auf Mitteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zurück. Das Bundeskriminalamt führt die polizeilichen Ermittlungen durch.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 22. Oktober 2026. Original beim Generalbundesanwalt.

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