Ein 35-jähriger polnischer Staatsangehöriger soll am 25. September 2025 gegen 1.03 Uhr in einer S-Bahn auf Gleis 3 im Bahnhof Altona exhibitionistische Handlungen gezeigt und Mitarbeiter der DB Sicherheit bedroht haben. Die Bundespolizei nahm ihn fest.
Nach Angaben der Bundespolizeiinspektion Hamburg schlief der Mann in der stehenden S-Bahn. Mitarbeiter der DB Sicherheit (59 und 27 Jahre alt) weckten ihn auf, damit er das Fahrzeug verließ – Betriebsschluss war erreicht und die Bahn würde nicht mehr weiterfahren. Daraufhin verhielt sich der Mann den Ermittlern zufolge aggressiv, zog seine Hose herunter und zeigte seinen Penis zielgerichtet den Sicherheitsmitarbeitern. Zudem beschimpfte er die beiden Männer.
Beim Verlassen der S-Bahn eskalierte die Situation weiter. Der 35-Jährige soll den Mitarbeitern mit Schlägen gedroht und mit geballten Fäusten auf sie zugelaufen sein. Die Sicherheitskräfte setzten daraufhin ihr Pfefferspray-Gerät ein – worauf der Mann sein Verhalten beendete.
Die hinzugerufene Bundespolizei fesselte den aggressiven Mann und brachte ihn zum Bundespolizeirevier Altona. Ein Amtsarzt bescheinigte seine Hafttauglichkeit. Ein Alkoholtest war wegen seiner Aggressivität nicht möglich. Zur Anschuldigung äußerte sich der Mann nicht. Er wurde um 7.09 Uhr nach ausreichender Ausnüchterung und Beruhigung entlassen.
Die beiden Sicherheitsmitarbeiter wurden nicht verletzt. Sie stellten Strafantrag. Die 27-jährige Mitarbeiterin erklärte, sich durch das Vorzeigen des entblößten Gliedes sexuell belästigt, in ihrer Ehre gekränkt und angeekelt zu fühlen.
Die Bundespolizei ermittelt gegen den Mann wegen exhibitionistischer Handlung, versuchter Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.
Gefährliche und schwere Körperverletzungen in Hamburg: der Vergleich mit dem Bund
Die Polizei zählte 2025 landesweit 5.949 gefährliche und schwere Körperverletzungen, das sind 319 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Hamburg deutlich schlechter als der Bundesdurchschnitt, wo 185 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird die gefährliche und schwere Körperverletzung nach den §§ 224 und 226 StGB.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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