Mannheim: Polizei kontrolliert E-Scooter im Spinelli-Park

(Symbolbild)

Am Freitag, 9. Oktober, führten Polizistinnen und Polizisten der Verkehrspolizei Mannheim zwischen 17:00 und 21:00 Uhr Verkehrssicherheitskontrollen von E-Scootern im und um den Spinelli-Park durch. Ziel war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Fahrerinnen und Fahrer für die geltenden Vorschriften sowie mögliche Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren.

Die Polizistinnen und Polizisten kontrollierten insgesamt 15 E-Scooterfahrende und vier Radfahrende. Dabei stellten sie drei Straftaten fest: Fahren ohne Fahrerlaubnis, einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Bei einer Person wurden Silvesterknaller gefunden.

Darüber hinaus müssen sich fünf E-Scooterfahrende wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten: Sie waren ohne angebrachtes Versicherungskennzeichen unterwegs, obwohl für ihre Fahrzeuge ein Kennzeichen ausgestellt worden war.

Das sollten E-Scooter-Fahrerinnen und Fahrer wissen

E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis ist dafür nicht nötig – allerdings kann bei Leih-E-Scootern ein höheres Mindestalter gelten, je nach Nutzungsbedingungen des Anbieters.

Wer einen eigenen E-Scooter kauft, sollte darauf achten, dass das Modell im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Der E-Scooter benötigt eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis. Für alle E-Scooter besteht Versicherungspflicht.

Ein E-Scooter darf nur von einer Person gefahren werden. Das Mitnehmen einer zweiten Person – auch von Kindern – ist nicht erlaubt, da das zusätzliche Gewicht die Fahrstabilität beeinträchtigt und das Unfallrisiko erhöht.

Im Straßenverkehr dürfen E-Scooter innerorts auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Gibt es keine solche Radverkehrsfläche, ist die Fahrbahn erlaubt.

Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge. Wer alkoholisiert fährt, muss je nach Promillewert und Fahrverhalten mit Bußgeld, Punkten, Fahrverbot oder strafrechtlichen Folgen rechnen.

Das Handy während der Fahrt zu halten und zu bedienen, ist verboten – das gilt für Telefonate, Nachrichten und die Bedienung von Apps. Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.

Eine gesetzliche Helmpflicht besteht nicht, aber ein Fahrradhelm ist sinnvoll: Er verringert bei Stürzen oder Unfällen das Risiko schwerer Kopfverletzungen – auch auf kurzen Strecken. Die Unfallzahlen zeigen, dass das Risiko nicht unterschätzt werden sollte.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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