In Porta Westfalica und Minden hat es innerhalb weniger Stunden zwei Unfälle mit E-Scootern gegeben, bei denen mehrere Menschen verletzt wurden. Die Polizei nutzt die Vorfälle, um auf die Gefahren und Regeln beim Fahren mit den Rollern hinzuweisen.
Der erste Unfall passierte am Samstag gegen 17:00 Uhr in Porta Westfalica. Eine 14-Jährige fuhr auf der Straße „Zur Lüchte“ in Richtung Ravensburger Straße auf einem E-Scooter, eine 18-Jährige saß als Mitfahrerin auf dem Roller. Beide Mädchen stammen aus Porta Westfalica. In einer Linkskurve kam die 14-Jährige nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Leitplanke. Beide stürzten und mussten von einem Rettungswagen versorgt werden. Die 14-Jährige erlitt leichte Verletzungen, die 18-Jährige zog sich dagegen schwere Verletzungen zu. Beide wurden ins JWK-Krankenhaus gebracht. Der E-Scooter wurde von der Polizei sichergestellt.
Ein zweiter Unfall ereignete sich in der Nacht zu Sonntag gegen 02:30 Uhr in Minden. Hier waren sogar drei Personen gleichzeitig auf einem E-Scooter unterwegs: Eine 30-jährige Frau aus Minden fuhr auf der Lindenstraße in Richtung Schwichowall, während ein 34-Jähriger und ein 31-Jähriger als Mitfahrer auf dem Roller standen – beide ebenfalls aus Minden. Die Fahrerin stürzte wegen eines Fahrfehlers und riss ihre beiden Mitfahrer mit zu Boden. Die 30-Jährige erlitt leichte Verletzungen, die beiden Männer blieben unverletzt.
Als die Polizeibeamten den Unfallort aufnahmen, stellten sie fest, dass die 30-Jährige möglicherweise unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest bestätigte dies. Sie wurde zur Polizeiwache nach Minden gebracht, um dort eine Blutprobe durch einen Arzt abgeben zu lassen.
Die Polizei Minden-Lübbecke nutzt die beiden Unfälle, um eindringlich auf die Sicherheitsregeln für E-Scooter hinzuweisen. Auf einem Roller darf grundsätzlich nur eine Person fahren. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Zusätzliches Gewicht und eine veränderte Gewichtsverteilung können schnell zum Kontrollverlust führen, wie diese Unfälle zeigen. Außerdem gelten beim E-Scooter-Fahren dieselben Alkohollimits wie im Straßenverkehr – Fahren unter Alkoholeinfluss ist verboten.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.
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