In Melsungen hat die Polizei am Mittwoch, 12. August 2026, eine großangelegte Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt auf Elektrokleinstfahrzeuge durchgeführt. 15 Polizistinnen und Polizisten verschiedener Dienststellen waren an der Maßnahme beteiligt, die etwa um 15.30 Uhr begann und gegen 18 Uhr endete.
Im Bereich des Melsunger Bahnhofs starteten die Kontrollen, wo wegen des Berufs- und Schülerverkehrs viele E-Scooter-Fahrende angetroffen wurden. Später verlagerte die Polizei die Kontrollen in die Fußgängerzone und zum Marktplatz.
Insgesamt wurden 36 E-Scooter und deren Fahrerinnen sowie Fahrer überprüft. 34 Fahrzeuge entsprachen den Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Bei zwei E-Scootern stellte die Polizei jedoch fest, dass diese die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschritten.
Besonders auffällig war der E-Scooter eines 12-Jährigen: Das Fahrzeug überschritt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich. Ein weiterer E-Scooter wies ebenfalls eine Überschreitung auf. Darüber hinaus kontrollierte die Polizei ein E-Bike, das ohne Pedalunterstützung Geschwindigkeiten im Bereich eines Kleinkraftrades erreichte.
Neben den technischen Mängeln wurden weitere Verstöße festgestellt: Zwei Fahrer waren jünger als das vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren. Sechs Personen fuhren mit ihren E-Scootern auf Gehwegen, wo dies nicht erlaubt ist. Mehrere Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden dokumentiert. Zudem nutzten Menschen während der Fahrt verbotenerweise ein Mobiltelefon, zwei Personen waren mit Kopfhörern unterwegs.
In zwei Fällen ergab sich der Verdacht, dass die Autofahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Die Polizei ordnete Blutentnahmen an. Auf dem Rückweg zur Dienststelle kontrollierte eine Streife in Homberg-Holzhausen einen weiteren E-Scooter-Fahrer. Auch hier entstand der Verdacht von Drogeneinfluss. Bei ihm wurde zudem ein Schlagstock aufgefunden, den die Polizei sicherstellte. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Rechtliche Vorgaben für E-Scooter
E-Scooter sind rechtlich Kraftfahrzeuge und unterliegen klaren Regeln im Straßenverkehr. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre; ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht nötig. Jedes Fahrzeug benötigt jedoch eine Betriebserlaubnis und einen gültigen Versicherungsschutz. Die Versicherungsplakette muss sichtbar angebracht sein. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten.
Im Straßenverkehr gelten folgende Regeln: Vorhandene Radwege oder für den Radverkehr vorgesehene Flächen müssen genutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Fußgängerzonen dürfen nur befahren werden, wenn dies durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Nur eine Person darf einen E-Scooter fahren.
Für E-Scooter-Fahrende gelten dieselben Alkohol- und Drogenvorschriften wie für Autofahrerinnen und Autofahrer. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss an der Teilnahme am Straßenverkehr mit einem E-Scooter teilnimmt, muss mit straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Polizei appelliert an Eltern, sich vor dem Kauf eines E-Scooters für ihre Kinder über die gesetzlichen Voraussetzungen zu informieren. Technische Veränderungen zur Geschwindigkeitserhöhung können nicht nur rechtliche Folgen haben, sondern erhöhen aufgrund der erreichbaren Geschwindigkeiten auch das Unfall- und Verletzungsrisiko erheblich. Die Polizei wird künftig entsprechende Kontrollen durchführen und dabei neben der Ahndung von Verstößen auf Aufklärung und Prävention setzen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
» Weitere Polizeimeldungen aus Hessen
Auch aus Hessen:
Mehr Polizeimeldungen: