Messer im Handgepäck: Bundespolizei stoppt 59-Jährigen am Flughafen Erfurt

Symbolbild der Bundespolizei, Luftsicherheitskontrolle an einem Flughafen

Am Flughafen Erfurt-Weimar haben Sicherheitskräfte bei der Luftsicherheitskontrolle ein Einhandmesser im Gepäck eines 59-jährigen Mannes entdeckt. Mitarbeitende des Sicherheitsdienstleisters fanden das verbotene Messer am gestrigen Morgen und informierten die Bundespolizei, die den Gegenstand sicherstellte.

Nach einer Überprüfung des Deutschen durfte dieser seinen Flug antreten. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder gefährlichen Gegenständen im Gepäck ist nicht erlaubt und kann je nach Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen.

Reisende, deren verbotene Gegenstände bei der Kontrolle entdeckt werden, haben mehrere Möglichkeiten: Sie können den Gegenstand an eine bekannte Person übergeben, ihn an geeigneter Stelle wie im Auto oder in einer Gepäckaufbewahrung deponieren oder – sofern zulässig – bei der Fluggesellschaft als Gepäck einchecken. Alternativ können Reisende ihr Eigentum an dem Gegenstand aufgeben und diesen entsorgen. Das Kontrollpersonal ist nicht berechtigt, Gegenstände anzunehmen oder selbst zu entsorgen.

Die Bundespolizeiinspektion Erfurt weist darauf hin, dass die Luftsicherheitskontrolle solche Funde verhindert, damit es gar nicht erst zu kritischen Situationen im Sicherheitsbereich kommt.

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