Motorroller mit drei Personen gestoppt – Kind mit Fahrradhelm, Fahrer ohne Lizenz

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In Bielefeld hat die Polizei einen Motorroller mit drei Insassen gestoppt, darunter ein Kleinkind. Ein privat unterwegs befindlicher Polizeibeamter war gegen 11:30 Uhr auf das auffällig besetzte Zweirad aufmerksam geworden und alarmierte seine Kollegen.

Kurz vor der Einmündung der Gütersloher Straße kontrollierten Polizistinnen und Polizisten den 25-jährigen Fahrer, seine Begleiterin und das Kind. Bei der Überprüfung stellte sich schnell heraus: Das montierte Versicherungskennzeichen war nicht für diesen Motorroller ausgegeben worden – das Fahrzeug hatte keinen Versicherungsschutz.

Der Mann mit mazedonischer Staatsangehörigkeit gab an, seine ausländische Fahrerlaubnis befinde sich zur Umschreibung beim Straßenverkehrsamt. Diese Erklärung erwies sich als nicht haltbar: Der 25-Jährige aus Rheda-Wiedenbrück hatte dieselbe Ausrede bereits mehrfach benutzt, obwohl er seit mehreren Jahren in Deutschland wohnt. Bei den Ermittlungen zeigte sich zudem, dass er mehrfach ohne gültigen Führerschein mit dem Motorroller unterwegs gewesen war.

Besonders bemerkenswert war die Sicherung des Kindes: Statt eines ordnungsgemäßen Motorradhelms trug das Kleinkind nur einen Fahrradhelm und saß zwischen den beiden Erwachsenen.

Die Polizei leitete gegen den 25-Jährigen Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Das Motorrad wurde sichergestellt.

(Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet und kontrolliert von: Redaktion digitaldaily.de)

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