München: Bundespolizei identifiziert Tatverdächtigen nach sexuellen Belästigungen am Hauptbahnhof

Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.

Nach mehreren sexuellen Belästigungen am Münchner Hauptbahnhof hat die Bundespolizei den Tatverdächtigen identifiziert. Es handelt sich um einen 30-jährigen Syrer aus dem Landkreis Ebersberg, der mindestens drei Frauen angegriffen haben soll.

Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag, 16. April, gegen 12 Uhr im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofs. Als eine 19-Jährige die Treppen zum Mittelbahnsteig hinunterlief, näherte sich der Mann von hinten und kniff ihr ins Gesäß. Die Frau stellte ihn zur Rede, doch er ignorierte sie. Wenig später erstattete sie Anzeige bei der Bundespolizei.

Durch gesicherte Videoaufzeichnungen vom Hauptbahnhof konnten die Beamten den Täter identifizieren. Dabei stellte sich heraus, dass er zuvor bereits von Polizisten des Polizeipräsidiums München kontrolliert worden war. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der 30-Jährige mindestens zwei weitere Frauen auf gleiche Weise sexuell belästigt hatte.

Eine der beiden weiteren Betroffenen erstattete ebenfalls Anzeige, die andere Geschädigte ist bislang unbekannt. Die Bundespolizei sucht nun nach dieser Frau: Sie ist 20 bis 30 Jahre alt, 175 bis 180 Zentimeter groß und hat hellbraune bis dunkelblonde lange Haare. Zur Tatzeit trug sie eine hellblaue Jeans, ein weißes Oberteil und eine beige bis hellbraune Jacke mit schwarzen Akzenten. Dazu schwarze Lederschuhe, eine silberne Halskette und führte einen silbernen Laptop sowie eine schwarze Handtasche mit sich.

Die Bundespolizei bittet die Geschädigte sowie Personen, die diese Frau kennen, sich unter der Telefonnummer 089/515550-0 zu melden. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass bei derartigen Delikten gute Aufklärungschancen bestehen – insbesondere wenn sie zeitnah zur Anzeige gebracht werden. Videoaufzeichnungen können dabei entscheidend sein, unterliegen jedoch begrenzten Speicherfristen.

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