In Nettetal und Niederkrüchten sind innerhalb weniger Tage zwei Radfahrer unter Alkoholeinfluss gestürzt und dabei verletzt worden. Bei einem der Unfälle wurde ein Alkoholwert von rund zwei Promille gemessen.
Der erste Unfall ereignete sich kurz nach Mitternacht in der Nacht von Freitag auf Samstag in der Düsseldorfer Straße in Lobberich. Ein Anwohner hörte einen Knall, schaute aus dem Fenster und sah einen blutenden Radfahrer mit seinem Pedelec am Boden liegen. Er und ein weiterer Zeuge leisteten erste Hilfe. Der 19-jährige Nettetaler erklärte den Polizisten, auf einer Veranstaltung gewesen zu sein, wo er Alkohol getrunken habe. Er wurde bei dem Sturz schwer verletzt und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Dort wurden ihm Blutproben entnommen, deren Ergebnis noch aussteht.
Am Sonntagabend gegen 19.50 Uhr ereignete sich der zweite Unfall in Silverbeek. Ein Radfahrer übersah ein stehendes Auto und versuchte, mit seinem Fahrrad um das Fahrzeug herumzufahren. Das gelang nicht – er fuhr in das Auto und stürzte. Das Auto stand auf dem Radweg, wo es nicht hätte stehen dürfen. Der Fahrer gab an, kurz angehalten zu haben, um ein Familienmitglied abzuholen. Der 70-jährige Radfahrer aus Niederkrüchten kam ebenfalls von einer Veranstaltung. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund zwei Promille. Das Ergebnis der anschließenden Blutprobe liegt noch nicht vor.
Die Polizei Viersen nutzt die Unfälle für einen Hinweis: Fast an jedem Wochenende finden im Sommer Veranstaltungen statt, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird. Viele planen deshalb ihren Heimweg nicht mit dem Auto – das sei auch gut so. Das Fahrrad sei aber nicht immer eine sinnvolle Alternative, da auch hier Promillegrenzen gelten.
Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt auf dem Fahrrad bei 1,6 Promille – höher als beim Auto mit 1,1 Promille. Ab diesem Wert kann aber der Führerschein in Gefahr sein, auch wenn man gar nicht mit einem Auto, sondern mit dem Fahrrad unterwegs war. Wird man in einen Unfall verwickelt, kann Alkoholkonsum schon ab 0,3 Promille Auswirkungen haben – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.
Die Polizei rät daher, nach Alkoholgenuss weder ins Auto noch aufs Rad zu steigen, sondern eine andere Art des Transports für den Heimweg zu wählen. Ein wichtiger Hinweis: Alles, was ein Kennzeichen hat – auch ein Versicherungskennzeichen – ist ein Kraftfahrzeug. Auch bei E-Scootern oder S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sein können, gelten die gleichen Grenzen wie beim Auto.