Neuss regelt Parken an E-Ladesäulen nachts neu

Die Bezirksvertretung 7 hat am 24. März 2026 einen Beschluss zur Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten gefasst. Demnach sollen Elektrofahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen zwischen 21:00 und 07:00 Uhr parken dürfen, auch wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet. Eine Abstimmung mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur ist vorgesehen.

Hintergrund des Beschlusses sind sogenannte Stand- und Blockiergebühren, die bislang auch dann erhoben werden, wenn kein Ladevorgang läuft. Die Bezirksvertretung sieht hier einen Widerspruch: Parken soll erlaubt sein, darf aber kostenpflichtig sanktioniert werden. Um diesen Konflikt zu vermeiden, sollten die Gebühren in dem genannten Zeitraum ausgesetzt werden.

Die Verwaltung teilt mit, dass die Beschilderung an den E-Ladesäulen bereits mit vier Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur abgestimmt ist. Sie zielt auf maximale Verfügbarkeit zum Laden ab. Die Stand- und Blockiergebühren werden von den Betreibern unterschiedlich erhoben und stehen nur mittelbar damit im Zusammenhang.

Auf Bundesebene plant das Verkehrsministerium, die europäische Ladesäulenverordnung anzupassen. Dadurch sollen Blockiergebühren zwischen 22:00 und 08:00 Uhr europaweit ausgesetzt werden.

Die städtische Verwaltung wird in Abstimmung mit den Ladeinfrastruktur-Betreibern die bisherige Parkscheibenregelung anpassen. Sie wird stadtweit einheitlich von 24 Stunden auf 07:00 bis 22:00 Uhr in Wohngebieten begrenzt. Dies gilt sowohl für neue Standorte als auch für bestehende Beschilderungen.

Maike Hiller, Politikredaktion NRW