Ein 35-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen ist wegen des dringenden Tatverdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verhaftet worden. Die Kriminalpolizeiinspektion Landshut ermittelt gegen ihn, nachdem eine Minderjährige aus dem Landkreis Kelheim Anzeige erstattet hat.
Nach Angaben der Polizei soll sich das Mädchen am Freitag, 11. September 2026, in einem Waldstück im nördlichen Landkreis Kelheim mit dem Mann verabredet haben. Zuvor hätten die beiden über eine Social-Media-Plattform Kontakt gehabt, auf der der Mann unter einem Pseudonym tätig war. Während des Treffens kam es der Polizei zufolge zu sexuellen Handlungen zwischen dem Täter und der Minderjährigen.
Der Vater des Mädchens erstattete am Samstag, 12. September 2026, Anzeige bei der Polizeiinspektion Kelheim. Im Anschluss leitete die Kriminalpolizeiinspektion Landshut umfangreiche Ermittlungen zur Identifizierung des Mannes ein. Dabei geriet der 35-Jährige aus Nordrhein-Westfalen in den Fokus der Ermittler.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg durchsuchten nordrhein-westfälische Einsatzkräfte am 13. September 2026 die Wohnung des Mannes. Gleichzeitig wurde ein Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vollzogen. Der 35-Jährige wurde dem Amtsgericht vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt in Nordrhein-Westfalen eingeliefert. Die Auswertung der sichergestellten Datenträger läuft noch.
Was ist Cybergrooming?
Die Polizei nutzt den Fall, um vor Cybergrooming zu warnen. Dabei handelt es sich um eine Taktik, bei der Personen über das Internet gezielt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen, um diese sexuell zu belästigen, zum Bildertausch aufzufordern oder zu persönlichen Treffen zu überreden. Die Täter nutzen zunächst harmlose Kontaktmöglichkeiten in sozialen Netzwerken, Chat-Foren oder Online-Spielen.
Viele solcher Handlungen sind strafbar und werden als Form des sexuellen Kindesmissbrauchs geahndet. Nach Paragraf 176a des Strafgesetzbuches ist es verboten, Minderjährige zu sexuellen Handlungen zu überreden oder ihnen pornografische Inhalte, darunter Nacktbilder, zur Verfügung zu stellen – sowohl in der realen als auch in der digitalen Welt. Bereits der Versuch ist eine Straftat. Auch Kinder und Jugendliche können andere Gleichaltrige auf diese Weise im Internet belästigen.
Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl solcher Fälle deutlich höher liegt als die angezeigten Fälle. Viele betroffene Kinder und Jugendliche trauen sich nicht, sich ihren Eltern oder anderen Vertrauenspersonen anzuvertrauen. Die Polizei rät Eltern, mit ihren Kindern konkrete Vereinbarungen für den Ernstfall zu treffen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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