Am 3. September 2026 kam es in Nordhorn-Klausheide zu einer Verfolgungsfahrt mit einem E-Scooter. Ein 17-jähriger Nordhorner entzog sich einer polizeilichen Kontrolle und flüchtete mit erheblicher Geschwindigkeit. Eine anschließende Überprüfung auf einem Rollenprüfstand ergab eine Höchstgeschwindigkeit von 73 km/h.
Gegen 14:50 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung auf der B213 der E-Scooter auf, der offensichtlich mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Die Beamten forderten den Fahrer zum Anhalten auf. Der 17-Jährige kam der Aufforderung zunächst kurzzeitig nach, setzte seine Fahrt anschließend jedoch mit hoher Geschwindigkeit fort. Dabei fuhr er über Nebenwege und Zufahrten und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Nach wenigen Kilometern konnten die Polizisten den Jugendlichen stoppen.
Bei der anschließenden Überprüfung wurde der E-Scooter auf einem mobilen Rollenprüfstand getestet. Das Fahrzeug erreichte dabei eine Geschwindigkeit von 73 km/h, nach Abzug der Messtoleranz somit 70 km/h. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nach richterlicher Bestätigung wurde der E-Scooter beschlagnahmt und soll eingezogen werden.
Gegen den 17-Jährigen wurden Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Polizei warnt vor den Gefahren technisch veränderter E-Scooter. E-Scooter sind für deutlich geringere Geschwindigkeiten ausgelegt. Wird ein solches Fahrzeug technisch verändert und erreicht Geschwindigkeiten von bis zu 70 km/h, verändern sich die Anforderungen an Bremsen, Fahrwerk, Reifen und die gesamte Fahrzeugstabilität erheblich. Ein E-Scooter mit 70 km/h ist kein harmloses Fortbewegungsmittel mehr. Gerade für junge Fahrer können die Folgen eines Sturzes oder einer Kollision bei solchen Geschwindigkeiten gravierend sein.
Die Polizei appelliert insbesondere an Eltern und junge Menschen, keine technisch veränderten E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Wer ein solches Fahrzeug führt, setzt sich nicht nur erheblichen Gefahren aus, sondern macht sich unter Umständen auch strafbar. Technische Veränderungen, die aus einem E-Scooter ein Fahrzeug mit der Geschwindigkeit eines Motorrads machen, sind kein Kavaliersdelikt – sie können Menschenleben gefährden.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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