Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass die polizeiliche Observation eines 49-jährigen Mannes aus Kiel nicht weiter fortgesetzt wird. Das Gericht bestätigte damit am 30. Oktober 2026 eine Entscheidung des Amtsgerichts Kiel.
Der Mann hatte eine siebenjährige Haftstrafe für Vergewaltigung verbüßt und wurde danach als hochgradig rückfallgefährdet eingestuft. Im September 2025 ordnete das Amtsgericht Neumünster auf Antrag der Polizei hin Überwachungsmaßnahmen an, die seitdem mehrfach verlängert wurden.
Ein neues psychiatrisches Gutachten, das im Oktober vorlag, führte zur Wende: Der Sachverständige stuft den Mann jetzt nicht mehr als Hochrisiko ein, sondern ordnet ihn in die Gruppe der Sexualstraftäter mit durchschnittlicher Rückfallgefahr ein. Für eine Observation sei eine hinreichend konkretisierte und zeitlich absehbare Gefahr erforderlich – diese liege derzeit nicht vor, urteilte das Oberlandesgericht. Dass ohne Überwachung Übergriffe drohten, könne zwar nicht ausgeschlossen werden, eine unmittelbare Gefahr bestehe aber nicht.
Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Schleswig-Holstein
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