Ohne erforderliche Fahrerlaubnis mit Anhänger unterwegs

(Symbolbild)

Am Montagnachmittag des 5. Oktober 2026 kontrollierten Polizeibeamte in Wangerland-Wiefels ein Pkw-Gespann. Dabei stellten sie fest, dass das Abreißseil des Anhängers nicht ordnungsgemäß befestigt war.

Der Fahrer besaß lediglich die Fahrerlaubnisklasse B. Mit einer zulässigen Gesamtmasse des Gespanns von 4.311 kg war er damit ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Nach eigenen Angaben war ihm nicht bewusst gewesen, dass sich die 3.500-kg-Grenze auf die zulässige Gesamtmasse und nicht auf das tatsächliche Gewicht bezieht.

Die Weiterfahrt mit dem Anhänger untersagte die Polizei. Der Anhänger konnte anschließend von einer berechtigten Person vor Ort abgeholt werden.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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