Die Oldenburger Polizei hat am Mittwoch bei zwei Verkehrskontrollen Verstöße gegen die Versicherungspflicht festgestellt. In beiden Fällen fehlte der erforderliche Versicherungsschutz.
Gegen 18:15 Uhr hielten Polizeibeamte einen 16-Jährigen auf dem Melkbrink an, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Die Kontrolle ergab, dass für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
Wenig später, gegen 19:40 Uhr, kontrollierten Polizisten auf der Stedinger Straße einen 27-Jährigen mit einem sogenannten Fatbike. Den Beamten war vorher aufgefallen, dass sich das Fahrzeug vollständig ohne Pedalbewegung allein durch Motorkraft fortbewegen ließ. Auch für dieses Fahrzeug bestand kein erforderlicher Versicherungsschutz. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein und beschlagnahmte das Fatbike zur weiteren Überprüfung.
Die Polizei weist darauf hin, dass für E-Scooter bei der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich ein gültiger Versicherungsschutz erforderlich ist. Auch bei sogenannten Fatbikes sollten Nutzer vor der Fahrt prüfen, ob diese aufgrund ihrer technischen Eigenschaften noch als Fahrrad beziehungsweise Pedelec gelten. Fahrzeuge, die sich ohne Pedalbewegung allein durch Motorkraft fortbewegen lassen, können als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Damit können neben einer Versicherungspflicht auch eine Fahrerlaubnispflicht verbunden sein. Neben möglichen Ermittlungsverfahren können solche Fahrzeuge auch erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich bringen. Die Polizei appelliert daher, sich vor der Nutzung über die rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Fahrzeugs zu informieren.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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