Ein Pariser Berufungsgericht hat die Ämtersperre für Marine Le Pen im Streit um die Veruntreuung von EU-Geldern deutlich reduziert. Statt der ursprünglich verhängten fünf Jahre wurde die Sperre am Dienstag auf 45 Monate festgesetzt – davon sind 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Das könnte der rechtsextremen Politikerin ermöglichen, bereits im kommenden Jahr bei der französischen Präsidentschaftswahl anzutreten.
Das entscheidende Problem: Le Pen muss ein Jahr lang eine elektronische Fußfessel tragen. Da sie ihre bereits abgelaufene 15-monatige Sperre schon verbüßt hat, könnte sie theoretisch kandidieren – müsste ihren Wahlkampf aber mit dem Überwachungsgerät führen. Eine Option, die Le Pen in der Vergangenheit ausgeschlossen hat. Ein Wahlkampf unter diesen Bedingungen würde sich politisch und logistisch erheblich erschweren.
Das Gericht verhängte zudem eine dreijährige Freiheitsstrafe, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein Jahr muss Le Pen demnach in Freiheit mit elektronischer Überwachung verbringen.
Der Prozess befasste sich mit dem Vorwurf, dass Le Pens Partei, das Rassemblement National (RN), zwischen 2004 und 2016 Millionen Euro vom Europäischen Parlament für parlamentarische Assistenten erhalten hatte. Diese sollen aber teilweise oder vollständig für die Partei selbst gearbeitet haben, statt ihre Aufgaben im Europaparlament zu erfüllen. Das Gericht bezifferte den Gesamtschaden auf 2,9 Millionen Euro.
Es wird erwartet, dass sich Le Pen im Laufe des Tages äußert, ob sie bei der kommenden Präsidentschaftswahl antritt oder zugunsten von Jordan Bardella verzichtet, dem Vorsitzenden des Rassemblement National.
Autor: dts Nachrichtenagentur