Die Bezirksvertretung 7 hat die Verwaltung gebeten, die Parkregelungen an öffentlichen Ladepunkten anzupassen. Künftig sollen Elektrofahrzeuge an ausgewiesenen Stellflächen zwischen 21:00 und 07:00 Uhr parken dürfen, auch wenn kein aktiver Ladevorgang mehr läuft. Dies war bislang nicht möglich.
Hintergrund des Beschlusses vom 24. März 2026: Derzeit werden Stand- und Blockiergebühren erhoben, wenn das Fahrzeug zwar auf einer Ladefläche steht, aber nicht mehr geladen wird. Das führt zu einer widersprüchlichen Situation: Parken ist erlaubt, kostet aber Geld. Um diesen Widerspruch zu vermeiden, fordert die Bezirksvertretung, die Gebühren in dem genannten Zeitraum auszusetzen. Zudem soll eine zeitliche Öffnung der Stellflächen mit den Betreibern der Ladeinfrastruktur abgestimmt werden.
Die Verwaltung antwortet: Die Beschilderung an den E-Ladesäulen ist bereits mit vier Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur abgestimmt und zielt auf maximale Verfügbarkeit zum Laden ab. Die Stand- und Blockiergebühren werden jedoch von den Betreibern unterschiedlich erhoben und sind eine separate Angelegenheit.
Auf Bundesebene plant das Verkehrsministerium, über die EU-Ebene die europäische Ladesäulenverordnung (AFIR) anzupassen. Ziel: Die Blockiergebühr soll bundesweit von 22:00 bis 08:00 Uhr ausgesetzt werden. Die Verwaltung wird mit den Betreibern abstimmen und stadtweit einheitlich die bisherige Parkscheibenregelung begrenzen – von bisher rund um die Uhr auf 07:00 bis 22:00 Uhr in Wohngebieten. Das gilt für neue und bestehende Ladesäulen.
Maike Hiller, Politikredaktion NRW