In mehreren thüringischen Städten hat die Polizei am Wochenende verschiedene Verkehrsverstöße geahndet. Dabei wurden unter anderem zwei alkoholisierte Autofahrer aus dem Verkehr gezogen und mehrere Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern festgestellt.
In Arnstadt kontrollierte die Polizei am Freitagabend in der Ichtershäuser Straße einen 27-Jährigen auf einem E-Scooter. An dem Fahrzeug war kein Versicherungskennzeichen angebracht, außerdem bestand keine gesetzliche Pflichtversicherung für den E-Scooter. Die Polizisten stoppten die Weiterfahrt und erstatteten Anzeige gegen den jungen Mann.
In den Samstagnachtstunden stoppte die Polizei in Marlishausen einen VW-Fahrer für eine allgemeine Verkehrskontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass die amtlichen Kennzeichen am Fahrzeug manipuliert waren. Der 57-jährige Fahrer konnte zudem keinen Versicherungsschutz für das Fahrzeug vorweisen. Die Beamten stellten die Kennzeichen sicher und stoppten die Weiterfahrt. Der 57-Jährige muss sich nun wegen Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Ebenfalls in den Samstagnachtstunden wurde in Ilmenau eine E-Scooter-Fahrerin kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass die 38-Jährige unter dem Einfluss berauschender Mittel unterwegs war – ein Drogenvortest zeigte, dass sie Cannabis konsumiert hatte. Die Frau wurde zur Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht und die Weiterfahrt gestoppt.
In Stadtilm stellte die Polizei in den frühen Sonntagmorgenstunden gleich zwei Verkehrsverstöße fest. Ein 48-Jähriger wurde mit seinem Ford in der Feldstraße kontrolliert – ein Alkoholtest zeigte, dass er mit 1,06 Promille gefahren war. Auf der Polizeiinspektion wurde ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest durchgeführt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Mann eröffnet. Die Weiterfahrt wurde gestoppt.
In der Maxim-Gorki-Straße kontrollierten die Beamten eine Opel-Fahrerin. Der Alkoholtest mit der 40-Jährigen ergab einen Vorwert von über 2 Promille. Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt und eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt. Die Fahrerin muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten und darf vorerst gar kein Auto mehr fahren.