Polizei Brandenburg sucht Verwaltungsmitarbeiter in Fürstenwalde

(Symbolbild)

Die Polizeidirektion Ost des Landes Brandenburg schreibt eine neue Stelle aus: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin (m/w/d) im Geschäftsdienst bei der Leiterin oder beim Leiter der Verkehrspolizei gesucht. Der Dienstort ist Fürstenwalde, die Stelle wird nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) bewertet.

Die Polizeidirektion Ost ist mit rund 1.450 Bediensteten für die Sicherheit von etwa 740.000 Bürgerinnen und Bürgern in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) zuständig. Eine leistungsstarke Verwaltung ist dafür unverzichtbar, um alle administrativen Prozesse reibungslos ablaufen zu lassen.

Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit abgeschlossener Berufsausbildung. Berufserfahrungen außerhalb der Ausbildung in diesem Aufgabengebiet sind wünschenswert. Die Stelle ist unbefristet und wird grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung angeboten.

Die Brandenburger Landespolizei bevorzugt bei gleicher Eignung Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderter Menschen und förgt aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Polizei legt Wert darauf, dass sich Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen.

Interessenten senden ihre Bewerbungsunterlagen – bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, Qualifikationsnachweisen und aktuellen Arbeitszeugnissen – bis zum 19. August 2026 an das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg, Polizeidirektion Ost, Stabsbereich 3, Nuhnenstraße 40, 15234 Frankfurt (Oder). Alternativ ist eine Bewerbung per E-Mail an bewerbungen.pdost@polizei.brandenburg.de möglich; der PDF-Anhang darf 5 MB nicht überschreiten.

Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Herr Hoppe unter der Telefonnummer (0335) 561-2310 zur Verfügung. Ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) wird bei Einstellungsabsicht abgefordert. Die eingereichten Unterlagen werden nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens grundsätzlich vernichtet, wenn kein frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.

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