Polizei intensiviert Kontrollen: Mehrere Verstöße gegen Versicherungspflicht bei E-Bikes und E-Scootern

(Symbolbild)

Bei Verkehrskontrollen im Stadtgebiet von Celle, Bergen und Hambühren hat die Polizei in der vergangenen Woche vermehrt Elektrofahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz entdeckt.

Am späten Abend des 14. Oktober gegen 22:15 Uhr stoppten Beamte am Schloßplatz in Celle einen 26-jährigen E-Bike-Fahrer, der mit etwa 47 Kilometer pro Stunde unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus: Das Fahrzeug hatte kein Versicherungskennzeichen, und der Fahrer konnte auch keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.

In Hambühren fiel den Beamten am Nachmittag ein E-Scooter-Fahrer auf, der zwar ein grünes Versicherungskennzeichen trug, bei der Überprüfung aber keinen wirksamen Versicherungsschutz nachweisen konnte.

In Celle-Neuenhäusen wurde ein 16-jähriger E-Scooter-Fahrer am Vormittag auf dem Fuß- und Radweg der Bahnhofstraße kontrolliert. Auch ihm fehlte ein gültiger Versicherungsnachweis; die Polizei untersagte die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren ein.

Im Bereich Bergen stoppten Beamte am Morgen einen Fahrer eines Cargo-E-Bikes auf der Landesstraße 298, der sein Fahrzeug ohne erforderlichen Versicherungsschutz nutzte.

In allen Fällen wurde die Weiterfahrt mit den Fahrzeugen untersagt.

Das sollten E-Bike- und E-Scooter-Fahrer wissen

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin: Der Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum erfordert zwingend eine Haftpflichtversicherung und — je nach Fahrzeugtyp — ein gültiges Versicherungskennzeichen.

Das Fahren eines E-Scooters oder S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde) ohne gültige Versicherung ist keine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Wer ein normales 25-Kilometer-pro-Stunde-Pedelec tunet — etwa durch Tuning-Chips, Versetzung des Speichensensors oder Freischaltung der Software — verwandelt es rechtlich in ein Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad beziehungsweise S-Pedelec). Solche getunte Räder haben in der Regel weder Betriebserlaubnis noch Versicherung und lösen eine Reihe von strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Folgen aus.

Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bei Vorsatz, beziehungsweise bis zu sechs Monaten bei Fahrlässigkeit. Ab 91 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag im Führungszeugnis. Zudem können Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis folgen. Fahranfänger müssen mit einer zweijährigen Verlängerung ihrer Probezeit und der Pflicht zum Aufbauseminar rechnen.

Besonders kritisch: E-Scooter und S-Pedelecs sind von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Bei Unfällen mit Personenschäden — etwa Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen — haftet der Fahrer mit seinem gesamten aktuellen und zukünftigen Privatvermögen. Die Verkehrsopferhilfe kann Forderungen vollständig vom Verursacher zurückfordern. Schulden aus vorsätzlichen, unerlaubten Handlungen sind von der Restschuldbefreiung in einer Privatinsolvenz ausgeschlossen, was zu lebenslanger Pfändung führen kann.

Der Versicherungsschutz endet bei abgelaufenen Plaketten am jeweiligen Stichtag, jährlich am 1. März. Die Annahme, die private Haftpflicht würde Schäden durch E-Fahrzeuge abdecken, ist laut Polizei ein fataler Irrtum.

Rückfragen: Polizeiinspektion Celle, Telefon 05141/277-104, E-Mail postfach-oea@pi-ce.polizei.niedersachsen.de

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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