Polizei Köln hebt 120.000 Euro Bargeld bei Goldankauf-Kontrollen aus

(Symbolbild)

Die Polizei Köln hat gemeinsam mit mehreren Behörden Goldankaufsstellen im Stadtteil Kalk kontrolliert und dabei erhebliche Mengen Bargeld, Gold und Schmuck sichergestellt. Bei den Einsätzen wurden Ermittlungen wegen Geldwäsche eingeleitet.

An den Kontrollen beteiligten sich Ermittler der Polizei Köln, Vertreter der Geldwäscheprävention der Bezirksregierung Köln, das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität sowie das Ordnungsamt und die Kämmerei der Stadt Köln. Die Aktion basierte auf Erkenntnissen des Projekts HAIFINS (Bekämpfung illegaler Finanzsysteme) des Landeskriminalamts NRW sowie der Gemeinsamen Koordinierungsstelle Rhein-Wupper (GeKo), die die Städte Wuppertal, Leverkusen, Solingen, Remscheid und Langenfeld gegen Clankriminalität, Sozialleistungsmissbrauch und Geldwäsche koordiniert.

Bei der Überprüfung von vier Goldankaufgeschäften und einem Leihhaus in Köln-Kalk fanden die Einsatzkräfte in einem der Läden etwa 120.000 Euro Bargeld vor. Daraufhin leiteten sie Ermittlungen wegen Geldwäsche ein. Die städtische Kämmerei stellte zudem offene Forderungen von rund 90.000 Euro gegen einen Inhaber fest. Noch an Ort und Stelle zahlte dieser 30.000 Euro. Wertvolle Uhren und Feingoldbarren wurden gepfändet, auch eine gefälschte Luxusuhr beschlagnahmten die Ermittler. Gegen drei der kontrollierten Geschäfte wird die Bezirksregierung Köln Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz einleiten.

Bei den parallelen Kontrollen der Straßenkriminalität nahm die Polizei eine 52-jährige mutmaßliche Dealerin fest. Bei ihr wurden Heroin und Dealgeld sichergestellt. Bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizisten etwa 200 Gramm Heroin, ein Messer und weiteres Bargeld. Bei der Durchsuchung der Wohnung eines weiteren mutmaßlichen Dealers beschlagnahmten die Einsatzkräfte verschiedene Drogen – Heroin, Kokain und Haschisch – sowie Bargeld.

Zusätzlich überprüfte die Polizei Spielhallen, die als bekannte Treffpunkte von Straftätern gelten, sowie gewerbliche Fahrdienste.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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