Rotenburg/Bebra. Die Polizeistation Rotenburg hat am Montag, dem 2. November, verstärkt E-Scooter im Stadtgebiet Rotenburg und Bebra kontrolliert. Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 24 Fahrzeuge.
Bei den Kontrollen stellten die Polizisten mehrere Verstöße fest. Besonders häufig fehlte das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen. An einigen Fahrzeugen entdeckten die Beamten technische Manipulationen. Insgesamt wurden drei E-Scooter sichergestellt und acht Strafverfahren eingeleitet.
Der Einsatz war Teil der Präventionsarbeit. Die Polizisten nutzten die Kontrollen, um mit den Fahrerinnen und Fahrern zu sprechen, sie über die geltenden Vorschriften aufzuklären und sie für die besonderen Risiken im Straßenverkehr zu sensibilisieren.
Die Zahlen zeigen die wachsende Bedeutung dieser Kontrollen: Im Jahr 2025 registrierte das Polizeipräsidium Osthessen insgesamt 92 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern. Das ist ein Anstieg von etwa 109 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bei diesen Unfällen wurden insgesamt 73 Menschen verletzt; 13 von ihnen erlitten schwere Verletzungen.
So fahren Sie sicher mit dem E-Scooter
E-Scooter müssen grundsätzlich auf vorhandenen und ausgewiesenen Radverkehrsflächen fahren. Gibt es diese nicht, ist die Fahrbahn zu nutzen. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nur befahren werden, wenn dies ausdrücklich freigegeben ist.
Die Nutzung von E-Scootern ist ab 14 Jahren erlaubt; ein Führerschein ist nicht erforderlich. Allerdings darf nur eine Person das Fahrzeug nutzen; die Mitnahme weiterer Personen ist verboten.
Für Alkohol gelten die gleichen Grenzen wie für Autos. Für Personen unter 21 Jahren sowie für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist nur unter gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt; das Halten eines Handys ist untersagt.
Jeder E-Scooter benötigt eine gültige Haftpflichtversicherung mit entsprechender Versicherungsplakette. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 20 Kilometer pro Stunde nicht überschreiten. Veränderungen am Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und beeinflussen den Versicherungsschutz.
Die Polizei empfiehlt außerdem ausdrücklich, einen Helm zu tragen. Zwar besteht keine gesetzliche Helmpflicht, doch ein Helm kann bei einem Sturz das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich senken.
Das Polizeipräsidium Osthessen appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, aufmerksam, vorausschauend und rücksichtsvoll im Straßenverkehr zu fahren. Besondere Vorsicht ist gegenüber Menschen geboten, die zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem E-Scooter unterwegs sind. Die Einhaltung der Verkehrsregeln und gegenseitige Rücksichtnahme tragen wesentlich dazu bei, Unfälle zu verhindern und die Sicherheit aller zu erhöhen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
» Weitere Polizeimeldungen aus Hessen
Auch aus Hessen:
Mehr Polizeimeldungen: