Die Polizei Recklinghausen hat in dieser Woche verstärkt den Rad- und E-Scooter-Verkehr kontrolliert, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und auf Risiken aufmerksam zu machen.
Am Mittwoch führten Einsatzkräfte Kontrollen im Bereich der Halde Hoheward in Herten durch. Dabei fiel ihnen ein E-Scooter-Fahrer auf, der während der Fahrt sein Handy benutzte. Die Polizeibeamten schrieben daraufhin eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige.
Am Donnerstag setzten die Einsatzkräfte ihre Kontrollen in Marl und Dorsten fort. Insgesamt mussten zwölf Verkehrsteilnehmende Verwarnungsgelder zahlen: sechs Radfahrende und sechs E-Scooter-Fahrende. Zu den beanstandeten Verstößen gehörten sogenannte „Geisterfahrten“ – das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung – sowie die Missachtung von Verkehrszeichen, fehlende Beleuchtung und das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter.
Die Polizei Recklinghausen kündigt an, auch künftig gezielte Kontrollen durchzuführen. Neben der konsequenten Ahndung von Verstößen setzt die Behörde auf Aufklärung und Prävention.
Wichtige Regelungen für Rad- und E-Scooter-Fahrer: Das Handy sollte während der Fahrt in der Tasche bleiben. E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren im Straßenverkehr genutzt werden – immer nur eine Person pro Gerät. Radfahrende sollten die vorgesehenen Radwege nutzen. Sogenannte „Kinder E-Scooter“ sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen und dürfen ausschließlich auf privatem Gelände verwendet werden.
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