Polizei Simmern zieht positive Bilanz nach Sonderkontrollen

Verkehrskontrolle I

Mit gezielten Sonderkontrollen hat die Polizeiinspektion Simmern ihre Präsenz im Dienstgebiet verstärkt. Am 05.11.2026 führten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Simmern gemeinsam mit Kräften der Polizeiwache Hahn, der Polizeidirektion Koblenz und der Kriminaldirektion Koblenz umfangreiche Kontrollmaßnahmen durch. Zum Einsatz kamen sowohl zivile Einsatzfahrzeuge als auch polizeiliche Streifenwagen.

Im Fokus standen die Bekämpfung von Tageswohnungseinbrüchen und Wohnungseinbruchsdiebstählen sowie die Überwachung der sogenannten Raser-, Poser- und Tunerszene. Die Polizei wollte durch sichtbare und gezielt eingesetzte Präsenz Straftaten im Vorfeld verhindern, verdächtige Personen und Fahrzeuge frühzeitig erkennen sowie Verkehrsverstöße konsequent verfolgen. Gleichzeitig sollte das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden.

Bei dem Einsatz wurden insgesamt 78 Fahrzeuge und 101 Personen kontrolliert. Die Polizei stellte dabei eine Vielzahl straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlich relevanter Sachverhalte fest. Hierzu zählten verkehrsrechtliche Verstöße, die in 9 Fällen zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren führten, sowie 3 festgestellte Straftaten, darunter eine wegen Trunkenheit im Verkehr. Darüber hinaus wurden zwei zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeuge entdeckt, zwei Verstöße im Zusammenhang mit technischen Veränderungen an Fahrzeugen festgestellt, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten, und zwei Sicherstellungen vorgenommen. In vier Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.

Die Sonderkontrollen sind Teil der fortlaufenden Maßnahmen der Polizeiinspektion Simmern zur Bekämpfung von Eigentumsdelikten und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Die Polizeiinspektion wird künftig gemeinsam mit ihren Partnerdienststellen weitere gezielte Kontroll- und Präsenzmaßnahmen durchführen.

Die Polizei bittet die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen im Wohnumfeld zeitnah zu melden. Bei akuten Verdachtsfällen oder wenn eine Straftat unmittelbar begangen wird, sollte der Polizeinotruf 110 gewählt werden.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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