Polizei startet Präventionsprojekt gegen E-Scooter-Unfälle in Schulen

Das Logo des "Projekt E": Polizeibeamte gehen in die 8. Klassen der weiterführenden Schulen im Märkischen Kreis .

Angesichts eines 700-prozentigen Anstiegs bei Unfällen mit E-Scootern startet die Polizei Märkischer Kreis jetzt ein umfassendes Aufklärungsprogramm. Im kommenden Schuljahr besuchen Polizeibeamtinnen und -beamte alle achten Schulklassen der weiterführenden Schulen im Märkischen Kreis. Das sogenannte „Projekt E“ soll Kinder und Jugendliche über die besonderen Anforderungen beim Fahren mit den motorisierten Rollern informieren.

Die Polizei registriert mit großer Sorge, wie schnell die Unfallzahlen in die Höhe schießen. Gerade in den vergangenen Tagen kam es wiederholt zu Unfällen mit verletzten Jugendlichen. Beamte stellen immer wieder fest, dass viele junge Fahrer nicht wissen, welche Regeln für E-Scooter gelten. Genau hier setzt das neue Projekt an: Polizistinnen und Polizisten der Verkehrsunfallprävention besuchen die Schulklassen, erklären die Vorschriften, zeigen Folgen von Unfällen und beantworten Fragen der Schüler.

In den größeren Städten des Märkischen Kreises gibt es bereits regelmäßig Kontrolleinsätze. Polizeibeamte überwachen in den Innenstädten die Einhaltung der Regeln. Die Behörde setzt nun aber stärker auf Prävention durch Aufklärung statt nur auf Kontrollen.

Das Ziel ist klar: Unfälle verhindern und bei jungen Menschen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass ein E-Scooter kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug ist, das besonderen Regeln unterliegt.

Diese Vorschriften gelten für E-Scooter-Fahrer:

Mindestalter: E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr befahren werden.

Fahrbahn: E-Scooter gehören auf den Radweg oder die Straße. Das Fahren auf dem Bürgersteig oder in Fußgängerzonen ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Nur eine Person: Auf jeden Roller passt genau eine Person. Das beliebte Mitnehmen von Freunden auf dem Trittbrett ist verboten und extrem gefährlich, da sich das Bremsverhalten massiv verändert.

Null Promille für Jugendliche: Für alle Nutzer unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss beim Fahren erwischt wird, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern gefährdet auch die Chancen auf den späteren Autoführerschein. Verkehrsstraftaten werden im Register vermerkt.

Kein Handy: Während der Fahrt das Mobiltelefon in der Hand zu halten ist genauso verboten wie beim Fahrrad oder Auto und kostet ein empfindliches Bußgeld.

Die Polizei lädt Medienvertreter für Anfang September zu einem Ortstermin in einer Schule ein, um das Projekt näher vorzustellen.

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