Bei Hochscheid haben Polizisten der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier am Mittwoch erneut mehrere Sattelzüge gestoppt, die gegen die zulässigen Höchstmaße verstießen. Die Beamten stellen seit einiger Zeit eine steigende Zahl solcher Verstöße fest – ähnlich wie bei Überladungen.
Zunächst wurde ein mit Hackschnitzeln beladener Sattelzug angehalten, bei dem die Polizisten eine Gesamthöhe von 4,20 Metern feststellten. Erst in der vergangenen Woche hatten die Beamten einen Sattelzug derselben Firma an gleicher Stelle gestoppt, der sogar 4,26 Meter hoch war. In beiden Fällen untersagten die Polizisten die Weiterfahrt. Die Sattelzüge mussten zum Beladeort zurückkehren, wo ein Teil der Ladung wieder abgeladen wurde, um die erlaubten vier Meter Gesamthöhe zu erreichen. Erst danach durften sie weiterfahren.
Am Mittwochnachmittag hielten die Beamten einen Lastwagen-Zug an, der zwei neuwertige Sattelzugmaschinen von den Niederlanden nach Baden-Württemberg transportieren wollte. Auch hier stellten sie fest, dass die maximal zulässigen vier Meter Höhe überschritten waren. Nach dem Umsetzen der Ladung genehmigte die Polizei die Weiterfahrt.
Da die Fahrer in allen Fällen keine Ausnahmegenehmigungen vorzeigen konnten, werden gegen sie Bußgeldverfahren eingeleitet. In den beiden ersten Fällen wird gegen das Unternehmen neben den Bußgeldern ein Verfahren eingeleitet, bei dem Gewinn und Frachterlös eingezogen werden können.