Die Polizei Warendorf hat am Mittwoch, 1. Juli 2026, eine Kontrollaktion in der Fußgängerzone von Ahlen durchgeführt – mit beeindruckender Bilanz: 63 Verstöße gegen Verkehrsvorschriften wurden innerhalb von gut drei Stunden geahndet.
Zielgruppe der Kontrolle waren Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen, insbesondere E-Scootern. Der Grund: Das verbotene Befahren der Fußgängerzone mit diesen Geräten hat in der Vergangenheit vermehrt zu gefährlichen Situationen geführt. Bürgerinnen und Bürger haben sich zunehmend beschwert.
Besonders bemerkenswert: Sieben der 63 geahndeten Verstöße betrafen Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Diese hohe Quote deute darauf hin, dass gerade jüngere E-Scooter-Fahrer die verkehrsrechtlichen Vorschriften oft nicht kennen, erklärte die Polizei. Obwohl die neue Mobilitätsform zunehmend akzeptiert wird, mangelt es vielen Nutzern am nötigen Wissen über ihre rechtlichen Pflichten.
Die Polizei Warendorf hat die wichtigsten Regeln für E-Scooter zusammengefasst: E-Scooter dürfen ab 14 Jahren genutzt werden und benötigen eine Versicherung, die jährlich zum 1. März erneuert werden muss. Die Geräte dürfen nur auf baulich angelegten Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren – andernfalls ist die Fahrbahn vorgeschrieben. Das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen ist grundsätzlich verboten, auch wenn der Motor ausgeschaltet ist. Bei Verkehrsverboten dürfen E-Scooter nur mit einem entsprechenden Zusatzzeichen fahren. Ein E-Scooter darf zudem nur von einer Person allein genutzt werden.
Die Resonanz auf die Kontrollaktion fiel bei den Bürgerinnen und Bürgern durchweg positiv aus.