Polizei stoppt minderjährige E-Scooter-Fahrerin ohne Versicherung – Gestohlenes Fahrzeug sichergestellt

(Symbolbild)

Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis hat am Dienstag bei zwei E-Scooter-Kontrollen eine 15-Jährige ohne Versicherungskennzeichen gestoppt und ein als gestohlen gemeldetes Fahrzeug sichergestellt. In beiden Fällen leiteten die Beamten Strafverfahren ein.

Gegen 14 Uhr fiel Polizisten auf Streifenfahrt in Kerpen eine E-Scooter-Fahrerin auf, an deren Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Als die Beamten die 15-Jährige kontrollieren wollten, versuchte sie sich der Kontrolle zu entziehen und fuhr weiter. Dabei stellten die Polizisten fest, dass das Elektrokleinstfahrzeug deutlich schneller unterwegs war als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Nach kurzer Verfolgung stoppten sie die Jugendliche und kontrollierten sie. Die Beamten untersagten der 15-Jährigen die Weiterfahrt und fertigten eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

In Wesseling fiel Polizisten gegen 15.15 Uhr ein E-Scooter mit einem ungültigen grünen Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr auf. Sie stoppten den 20-jährigen Fahrer auf einem Parkplatz im Bereich der Rodenkirchener Straße und Mühlenweg. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der E-Scooter als entwendet gemeldet ist. Da der Fahrer keinen Eigentumsnachweis vorlegen konnte, stellten die Beamten das Zweirad sicher. Sie fertigten eine Strafanzeige wegen Verdachts der Hehlerei und wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Die Ermittlungen in beiden Fällen hat das Verkehrskommissariat übernommen. Die Kennzeichen des aktuellen Versicherungsjahres vom 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 haben eine schwarze Schrift. Wer ohne die neuen Kennzeichen beispielsweise mit einem Kleinkraftrad, einem Mofa oder einem Elektrokleinstfahrzeug unterwegs ist und von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einer Anzeige wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

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