Die Polizei im Kreis Recklinghausen und Bottrop geht konsequent gegen häusliche Gewalt vor. Mit einer neuen Regelung im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalens können Beamtinnen und Beamte nun 14 statt bisher nur 10 Tage lange Wohnungsverweise mit Rückkehrverbot gegen Täter und Täterinnen aussprechen. Diese Regelung trat nach einem Beschluss des Landtags im November 2025 in Kraft.
„Der Grundsatz lautet: Wer schlägt, geht!“, sagt Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen deutlich. Für sie gibt es bei diesem Thema keinen Spielraum. Die Beamten führen bei jedem Einsatz vor Ort auch eine Gefährdungsbewertung durch.
Die Zahlen zeigen das Ausmaß des Problems: Im vergangenen Jahr wurden im Kreis Recklinghausen und Bottrop insgesamt 2.694 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Das bedeutet: Die Polizei rückte durchschnittlich siebenmal pro Tag zu solchen Einsätzen aus. Mehr als zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen. Bei etwa der Hälfte aller angezeigten Straftaten handelt es sich um vorsätzliche einfache Körperverletzung.
„Unter Häuslicher Gewalt verstehen wir körperliche und psychische Übergriffe in Partnerschaften, Familien oder gemeinsamen Wohnsituationen – auch dann, wenn die Beziehung bereits beendet ist“, erklärt Zurhausen. Gerade Trennungssituationen sind häufig der Auslöser für Eskalationen, Bedrohungen oder Stalking.
„Geringfügige Gewalt gibt es nicht“, betont die Polizeipräsidentin. „Jeder Übergriff ist eine Straftat – und kein Ausrutscher.“ Oft sind es aber Scham, Angst oder das Gefühl, dass ein Übergriff zu bagatellisiert werden könnte, die Betroffene davon abhält, die Polizei zu rufen. Experten gehen daher von einem erheblichen Dunkelfeld aus.
Bereits beim ersten Polizeieinsatz erhalten Opfer Informationen zu Hilfsangeboten. Speziell geschulte Opferschützer und Opferschützerinnen nehmen danach aktiv Kontakt zu den Betroffenen auf. „Das Rückkehrverbot verschafft den Betroffenen Zeit, Schutzmaßnahmen zu organisieren – etwa eine gerichtliche Verfügung oder die Aufnahme in ein Frauenhaus“, erklärt Kriminalhauptkommissarin Nadin Jendreiko, die als Opferschutzbeauftragte im Kreis Recklinghausen und Bottrop arbeitet.
Die Polizei arbeitet dabei eng mit Jugendämtern, Frauenhäusern und Beratungsstellen zusammen. „Wir begleiten die Betroffenen auf diesem Weg – aber sie müssen die Hilfe auch annehmen wollen. Das ist oft ein schwieriger und belastender Prozess“, sagt Jendreiko.
Für die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist die Polizei auch auf Hinweise aus dem Umfeld angewiesen. „Gewalt ist keine Privatsache“, betont Zurhausen. „Wir kommen auch, wenn wir von Nachbarn, Freunden oder Angehörigen benachrichtigt werden.“ Ihr Appell lautet: „Wenn Sie einen Verdacht haben, rufen Sie die Polizei. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig – denn jeder Einsatz kann Leben schützen.“
Betroffene können sich rund um die Uhr unter dem Notruf 110 an die Polizei wenden. Zusätzlich bietet das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 116 016 kostenfreie und anonyme Beratung in mehreren Sprachen an. Speziell für den Kreis Recklinghausen sind Informationen unter https://rundertisch-kreis-recklinghausen.de/ gebündelt.