Die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund warnt vor massiven Betrügereien bei Online-Angeboten für Brennholz, Pellets und andere Heizstoffe. In den vergangenen Tagen seien bereits mehrere Fälle angezeigt worden, bei denen Geschädigte Schäden von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Euro erlitten haben.
Die Täter nutzen gezielt die hohe Nachfrage nach günstigen Brennstoffen aus. Sie präsentieren ihre Angebote im Internet zu besonders niedrigen Preisen und verstecken sich dahinter in professionell gestalteten Fake-Shops, die auf den ersten Blick seriös wirken. Teilweise werden die Internetseiten von echten Händlern einfach kopiert.
Die angebotenen Waren existieren in der Regel überhaupt nicht. Käuferinnen und Käufer werden zur Vorkasse aufgefordert – oft die einzige Zahlungsmethode, die akzeptiert wird. Nach der Überweisung bleibt die Lieferung aus. Manchmal erhalten Besteller auch minderwertige Produkte statt der bestellten Ware.
Nach dem Kauf halten die Betrüger Kontakt zu ihren Opfern – häufig über WhatsApp oder andere Messenger-Dienste. Dadurch bauen sie Vertrauen auf. Wenn Käuferinnen und Käufer nach der ausbleibenden Lieferung nachfragen, werden sie vertröstet. Die Täter nennen Lieferschwierigkeiten als Grund. Wertvolle Zeit verstreicht – Zeit, in der eine Zahlung hätte zurückgebucht werden können.
Das rät die Polizei:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Online-Angebote vor dem Kauf gründlich überprüfen. Besonders günstige Preise oder angeblich zeitlich begrenzte Angebote sollten nicht zu übereilten Entscheidungen führen. Der Name des Shops lässt sich recherchieren – auch die Verbraucherzentrale informiert über unseriöse Online-Shops und Betrugsmaschen.
Preise mehrerer Anbieter sollten verglichen werden. Ein Preis, der deutlich unter dem üblichen Marktpreis liegt, verdient besondere Aufmerksamkeit. Sichere Zahlungsarten wie der Kauf auf Rechnung sind vorzuziehen. Bei Vorkasse ist Vorsicht geboten – insbesondere sollte niemand unüberlegt Geld auf ausländische Konten überweisen. Bargeld-Transferdienste, Gutschein-, Geschenk- oder Guthabenkarten sind keine sicheren Bezahlmethoden. Im Zweifelsfall sollte auf den Kauf verzichtet und ein vertrauter Händler gewählt werden.
Die Polizei weist darauf hin: Auch professionell gestaltete Internetseiten garantieren nicht die Seriosität eines Anbieters. Eine sorgfältige Prüfung des Angebots und der Zahlungsbedingungen kann finanzielle Schäden verhindern.
Wer bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden ist oder einen Betrugsversuch vermutet, sollte Anzeige erstatten. Bestellbestätigungen, Zahlungsbelege, Nachrichten mit dem Anbieter und die Internetadresse des Shops sollten gesichert werden und bei der Anzeige vorgelegt werden.
Kontakt: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, Pressestelle, Telefon 04941 606104, E-Mail pressestelle@pi-aur.polizei.niedersachsen.de
Betrugsfälle in Niedersachsen: der Vergleich mit dem Bund
Die Polizei zählte 2025 landesweit 59.214 Betrugsfälle, das sind 740 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Niedersachsen fast genauso wie der Bundesdurchschnitt, wo 770 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Betrug nach den §§ 263 ff. StGB.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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