Polizei warnt: Viele Kinder-E-Scooter dürfen nicht auf die Straße

(Symbolbild)

Die Polizeiinspektionen Nienburg und Schaumburg warnen vor einem verbreiteten Missverständnis: Nur weil ein E-Scooter klein ist und als Kinderfahrzeug verkauft wird, darf er nicht automatisch im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Viele dieser Kinder-E-Scooter sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ihnen fehlt die notwendige Betriebserlaubnis, die Versicherungsplakette oder der erforderliche Versicherungsschutz. Elektrokleinstfahrzeuge, die unter die entsprechende Verordnung fallen, benötigen eine gültige Versicherung, um überhaupt am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Die Folge: Auf dem Schulweg, auf Gehwegen, Radwegen oder der Straße haben nicht zugelassene Kinder-E-Scooter nichts zu suchen — auch dann nicht, wenn sie nur langsam fahren oder weniger als einen Meter hoch sind.

Die Polizei betont, dass die Bezeichnung „Kinder-E-Scooter“ auf der Verpackung oder in Online-Shops nicht bedeutet, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden darf. Eltern sollten vor dem Kauf genau prüfen: Ist das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen? Liegt eine Betriebserlaubnis vor? Besteht Versicherungsschutz? Welche Altersvorgaben gelten für das konkrete Modell?

Wird ein nicht versichertes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum gefahren, kann dies einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz darstellen. Das kann rechtliche Konsequenzen für die fahrende Person haben — und je nach Umständen auch für Erwachsene, die die Nutzung ermöglichen.

Die Regel der Polizei ist daher klar: Privatgelände ja, öffentlicher Verkehrsraum nein. So bleibt der Schulweg sicher und aus einem vermeintlich harmlosen Kinderfahrzeug wird kein strafrechtliches Problem.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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