Polizeigewerkschaft fordert bessere Spezialisierung statt Schnellschüsse nach CSD-Anschlag

via dts Nachrichtenagentur

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt vor übereilten Gesetzesänderungen nach dem islamistischen Anschlag auf den Christopher-Street-Day (CSD) in Berlin. Stattdessen plädiert sie für eine sachliche, rechtsstaatliche Debatte über notwendige Reformen im Sicherheitsbereich.

In einem Positionspapier des GdP-Bundesvorstands, über das das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, lehnt die Gewerkschaft eine kurzfristige Verschärfung des Jugendgerichtsgesetzes ab. Stattdessen solle zunächst die im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluation des Gesetzes abgewartet werden, um dann systematisch zu bewerten, ob Änderungen nötig sind. „Eine isolierte Verschärfung einzelner Vorschriften unter dem aktuellen Eindruck erscheint demgegenüber nicht sachgerecht“, schreibt der GdP-Bundesvorstand.

Reformbedarf sieht die Gewerkschaft hingegen bei der Spezialisierung der Gerichte. Verfahren mit terroristischem oder extremistischem Hintergrund erfordern besondere Fachkenntnisse bei der Bewertung von Gefährlichkeit, Radikalisierungsverläufen und Chancen von Deradikalisierungsmaßnahmen. Die GdP regt daher an zu prüfen, „ob für Staatsschutzverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende spezialisierte Jugendkammern bei den Landgerichten geschaffen oder direkt dem Oberlandesgericht zugewiesen werden sollten“.

Im Terrorismusstrafrecht fordert die Polizeigewerkschaft die Wiedereinführung der Strafbarkeit propagandistischer Unterstützung terroristischer Vereinigungen. „Das öffentliche Werben für terroristische Organisationen sowie das öffentliche Äußern von Sympathie für deren Ziele oder Taten“ solle wieder unter Strafe gestellt werden, um extremistische Propaganda „bereits im Vorfeld konkreter Unterstützungs- oder Vorbereitungshandlungen wirksam“ zu bekämpfen.

Eine generelle „Fußfessel- oder Präventivhaftpflicht für sämtliche als Gefährder eingestuften Personen“ lehnt die GdP dagegen ab. Stattdessen brauche es „ein abgestuftes Maßnahmenkonzept, das sich an der konkreten Gefahrenlage des Einzelfalls orientiert“. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen in Bund und Ländern seien bislang zu unterschiedlich ausgestaltet und müssten „dringend harmonisiert werden“.

Die Gewerkschaft unterstreicht zudem die Notwendigkeit, den „zivilen Charakter der Polizei“ zu bewahren. Während die Terrorbekämpfung eine dauerhafte Kernaufgabe der Sicherheitsbehörden bleibe, müsse die Polizei „personell, technisch und rechtlich“ angemessen ausgestattet sein. Gleichzeitig warnt der GdP-Bundesvorstand: „Die Fortentwicklung polizeilicher Befugnisse und Einsatzmittel darf nicht zu einer Militarisierung der Polizei führen.“ Die Gewerkschaft bekräftigt ihr „Leitbild einer bürgerorientierten Polizei“.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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