Polizeihubschrauber mit Laserpointer geblendet – zwei Personen ermittelt

(Symbolbild)

Die Polizei Hamm hat zwei Personen ermittelt, die einen Polizeihubschrauber mit einem Laserpointer geblendet haben. Die 48-jährige Frau und der 40-jährige Mann stammten beide aus Hamm und wurden von einer Streifenwagenbesatzung im Bereich des Dierhagenwegs angetroffen und überprüft.

Die beiden hatten die Hubschrauber-Besatzung mit dem Laserstrahl gezielt geblendet. Obwohl die Blendung erfolgt war, kam es zu keinen Verletzungen der Piloten und zu keinen Abweichungen vom Flugkurs.

Die Polizei leitete gegen beide ein Verfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr ein. Nach deutschem Recht (§ 315 StGB) ist bereits der Versuch einer solchen Handlung strafbar.

Die Polizei weist darauf hin, dass das Anstrahlen von Hubschraubern, Flugzeugen oder anderen Fahrzeugen mit Lasern kein harmloses Spielen ist, sondern eine gefährliche und strafbare Handlung darstellt. Durch Blendungen können Piloten und Fahrerinnen und Fahrer erheblich verletzt werden – mit der Möglichkeit schwerer Unfälle als Folge.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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