Polnischer Autofahrer dreifach gesucht – Bundespolizei stoppt ihn an der Grenze

Bundespolizei

An der Stadtbrücke Bad Muskau hat die Bundespolizei am Sonntagabend, 4. Oktober 2026, gegen 22:30 Uhr einen 42-jährigen polnischen Autofahrer kontrolliert. Der Mann war mit einem Skoda Superb in die Kontrollstelle gefahren – und dann kam es dicke: Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten gleich drei Fahndungsersuchen fest.

Die Staatsanwaltschaft Görlitz suchte den 42-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Grund: Er hatte eine offene Geldstrafe in Höhe von 3.754 Euro nicht bezahlt. Hinzu kamen Fahndungen des Amtsgerichts Gießen und der Staatsanwaltschaft Bayreuth – auch hier ging es um Fahren ohne Fahrerlaubnis. In diesen beiden Fällen wollten die Behörden eine ladungsfähige Anschrift ermitteln, um die Strafverfahren durchzuführen.

Die Bundespolizisten nahmen den Mann in Gewahrsam und überprüften seinen Führerschein. Er legte einen polnischen Führerschein vor. Die Prüfung ergab: Ihm war das Recht aberkannt worden, diese Fahrerlaubnis in Deutschland zu nutzen. Er verfügte also über keine gültige Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet.

Die Bundespolizei übergab den 42-Jährigen an die Landespolizei Sachsen in Weißwasser. Die Beamten vor Ort leiteten ein Strafverfahren ein und setzten den Haftbefehl durch. Nachdem der Mann die offene Geldstrafe beglichen hatte, durfte er seine Reise mit einem Ersatzfahrer fortsetzen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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