Am Mittwoch, 21.10.2026, hat das Amtsgericht Görlitz einen 58-jährigen polnischen Staatsangehörigen im beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Mann war wiederholt illegal nach Deutschland eingereist, obwohl ihm ein Einreiseverbot galt.
Dem Verfahren lagen drei selbstständige Verstöße gegen das Freizügigkeitsgesetz zugrunde. Nach seiner Abschiebung im Jahr 2020 durch den Landkreis Teltow-Fläming hatte die Zentrale Ausländerbehörde Eisenhüttenstadt ihm 2021 das Recht auf Freizügigkeit aberkannt und ein Einreiseverbot erlassen.
Am Sonntag reiste der Mann mit dem Zug nach Görlitz ein. Bundespolizisten kontrollierten ihn am Bahnhof, nahmen ihn fest und zeigten ihn wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts an. Danach wurde er zunächst nach Polen zurückgeschoben.
Am darauffolgenden Montag meldete eine Mitarbeiterin eines Ladengeschäfts im Bahnhof Görlitz der Polizei, dass jemand Waren gestohlen haben soll. Die Beamten trafen erneut auf den Polen – er hatte die im Laden verzehrten Eisspezialitäten bereits bezahlt. Auch dies führte zu einer Anzeigenaufnahme und einer zweiten Zurückschiebung nach Polen.
Der Mann äußerte gegenüber den Bundespolizisten, er werde sofort wieder zurückkehren. Nur eine Stunde später wurde er tatsächlich erneut am Bahnhof Görlitz angetroffen. Zu diesem Zeitpunkt war er mit 2,29 Promille alkoholisiert.
Nach seiner Festnahme beantragte die Staatsanwaltschaft Görlitz beim Amtsgericht ein beschleunigtes Verfahren. Dieses fand am Mittwochnachmittag statt. Die Amtsrichterin verurteilte den Angeklagten wegen der drei selbstständigen Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Der Verurteilte wurde anschließend direkt aus dem Gericht in die JVA Görlitz eingeliefert.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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