Die Bundesregierung gerät mit ihrer Begründung für eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) unter Druck. Wegen angeblicher Sicherheitsgründe soll der Zugang zu amtlichen Informationen eingeschränkt werden – auch, um die Gefährdung für Bundesbedienstete zu reduzieren. So hatte Regierungssprecher Stefan Kornelius die geplante Reform kürzlich erklärt.
Doch das Nachrichtenmagazin „Stern“ hat alle Ministerien nach konkreten Fällen der Bedrohung von Mitarbeitern aufgrund des IFG befragt – mit überraschendem Ergebnis: Kein einziges Ministerium konnte einen solchen Fall benennen. Selbst die sicherheitsrelevanten Häuser meldeten Fehlanzeige. Das Auswärtige Amt von Minister Johann Wadephul (CDU) teilte mit: „Dem Auswärtigen Amt sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt.“ Auch das Entwicklungsministerium und das Justizministerium gaben negative Bescheide ab. Andere Ministerien erklärten, dass sie über solche Fälle „keine Statistik führen“ würden oder „man sich zu Einzelfällen nicht äußern“ würde.
Besonders aufschlussreich ist die Antwort des für das IFG zuständigen Bundesinnenministeriums unter der Leitung von Minister Alexander Dobrindt (CSU). Auf die Frage, ob IFG-Anfragen zu einer Gefährdung von Staatsbediensteten im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums geführt haben, antwortet auch dieses Haus klar: „Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragenstellung bekannt.“
Zwei ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes üben deshalb scharfe Kritik an der Regierungsbegründung. Peter Schaar und Ulrich Kelber weisen darauf hin, dass bereits heute umfangreiche Ausnahmen im IFG existieren, wenn es um Bedienstete oder um die öffentliche Sicherheit geht. Schaar räumt ein, dass es realistisch ist, dass Gegner der Bundesrepublik versuchen, an Informationen zu gelangen. „Sie beziehen sich aber nicht auf das IFG“, so der ehemalige Beauftragte.
Autor: dts Nachrichtenagentur