Rekord bei Einbürgerungen: 332.500 Menschen erhielten 2025 deutsche Staatsangehörigkeit

via dts Nachrichtenagentur

Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland ist 2025 auf einen neuen Höchststand gestiegen. Nach vorläufigen Ergebnissen erwarben 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit – das waren 14 Prozent oder 40.500 Personen mehr als im Vorjahr mit 292.000 Einbürgerungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte.

Damit stieg die Zahl der Einbürgerungen bereits im fünften Jahr in Folge. Noch nie seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 waren innerhalb eines Jahres mehr als 300.000 Personen eingebürgert worden.

Wie bereits seit 2021 erhielten Syrer 2025 am häufigsten die deutsche Staatsbürgerschaft. Jede fünfte eingebürgerte Person (20 Prozent oder 65.600) hatte zuvor die syrische Staatsangehörigkeit. Gegenüber dem Jahr 2024 mit 83.200 Einbürgerungen sank die Zahl der eingebürgerten Syrer jedoch um 21 Prozent.

Mit großem Abstand folgten Einbürgerungen von Personen mit türkischer (10 Prozent oder 34.100) und russischer (6 Prozent oder 19.700) Staatsangehörigkeit. Bei beiden Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr (jeweils plus 51 Prozent). Ein besonders starkes Wachstum zeigten auch Einbürgerungen von bosnischen (plus 126 Prozent auf 8.800), US-amerikanischen (plus 100 Prozent auf 6.600) und albanischen (plus 97 Prozent auf 6.100) Staatsangehörigen.

Am häufigsten waren 2025 sogenannte Regelfalleinbürgerungen (72 Prozent), die unter anderem eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren voraussetzen, sowie Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern (19 Prozent). Somit verteilten sich 91 Prozent aller Einbürgerungen auf diese beiden Formen (2024: 86 Prozent).

Die dritthäufigste Einbürgerungsform waren Wiedergutmachungsfälle – Einbürgerungen von Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Nachkommen. Ihre Zahl stieg um 61 Prozent auf 12.000, was vier Prozent aller Einbürgerungen entspricht.

1.500 Personen wurden 2025 mit verkürzter Mindestaufenthaltsdauer aufgrund besonderer Integrationsleistungen eingebürgert – weniger als ein Prozent aller Einbürgerungen. 2024 hatte der Anteil noch bei sieben Prozent gelegen (19.100 Personen). Hintergrund des Rückgangs sind Gesetzesänderungen. Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) Ende Juni 2024 konnte die Mindestaufenthaltsdauer bei besonderen Integrationsleistungen auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Diese Regelung wurde Ende Oktober 2025 mit einer weiteren Gesetzesänderung gestrichen.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag 2025 bei 12,4 Jahren (2024: 11,8 Jahre). Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Schnitt 7,9 Jahre in Deutschland auf (2024: 7,4 Jahre). Bei Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer mit 24,1 Jahren (2024: 23,1 Jahre) beziehungsweise 14,1 Jahren (2024: 14,5 Jahre) deutlich höher. Dies bestätigt die Beobachtung aus den Vorjahren, dass syrische Staatsangehörige häufig eine Einbürgerung anstreben, sobald sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.

Für Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit dürfte der Anstieg der Einbürgerungszahlen mit der Neuregelung zur Einbürgerung unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit durch das StARModG zusammenhängen. Dadurch können Personen bei ihrer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen Staatsbürgerschaft generell beibehalten. Zuvor galt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit.

2025 wurden nach vorläufigen Ergebnissen insgesamt 467.400 Einbürgerungsanträge erfasst. Bei den neu gestellten Anträgen bilden Personen mit dem Herkunftsland Syrien mit 15 Prozent (69.700) aller Antragsteller wie bei den abgeschlossenen Einbürgerungen die größte Gruppe. Es folgen Personen mit türkischer (elf Prozent oder 53.300 Anträge) und russischer (fünf Prozent oder 24.100 Anträge) Staatsangehörigkeit.

Von den 371.100 im Jahr 2025 erledigten Einbürgerungsverfahren wurden 90 Prozent mit einer Einbürgerung abgeschlossen. In fünf Prozent aller Fälle zogen die Antragsteller ihren Einbürgerungsantrag zurück. In lediglich etwa drei Prozent der Verfahren wurde der Antrag abgelehnt. Weitere rund drei Prozent der Verfahren endeten auf eine sonstige Art, etwa durch den Tod der beantragenden Person oder deren Fortzug ins Ausland.

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