Rentenkommission übergibt Reformvorschläge an Merz und Bas

via dts Nachrichtenagentur

Die Rentenkommission der Bundesregierung hat ihren Abschlussbericht am Dienstagmorgen an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Die Vorschläge zeigen ein umfassendes Reformpaket, das die Rentensicherung grundlegend verändern könnte.

Im Kern empfehlen die Experten eine neue Kapitalrente, die das Rentenniveau auf 50 Prozent anheben soll. Zunächst sollen monatlich ein Prozent des Bruttolohns in diese Kapitalrente fließen – aufgeteilt in 0,5 Prozent vom Arbeitnehmer und 0,5 Prozent vom Arbeitgeber. Später soll der Beitrag auf zwei Prozent steigen (je ein Prozent von beiden Seiten). Die Rentenkommission errechnet, dass diese Kapitalrente langfristig erhebliche Zusatzrenten bringt: Nach 45 Jahren könnten Versicherte über 770 Euro mehr Rente erhalten.

Ein weiterer zentraler Vorschlag betrifft die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Ab 2032 soll dieses an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Ab 2042 würde das Eintrittsalter damit alle zehn Jahre um ein halbes Jahr ansteigen. Erst ab 2092 könnte dann die vieldiskutierte Rente mit 70 Realität werden – also deutlich später als manchmal diskutiert.

Die Kommission schlägt zudem vor, 2031 den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor wieder einzuführen. Dieser Faktor passt die jährlichen Rentensteigerungen an die Anzahl der Beitragszahler an, was normalerweise zu sinkenden Rentenniveaus führt. Die neue Kapitalrente soll diesen Effekt jedoch ausgleichen. Aus Regierungskreisen wird betont, dass das Rentenniveau für Neurentner über 2031 hinaus durch einen Maßnahmenmix bei 48 Prozent stabil bleiben könne und für neue Rentner ab den 2040er Jahren wieder ansteigen soll – bis über 50 Prozent im Jahr 2060.

Weitere Reformvorschläge der Kommission umfassen mehrere strukturelle Änderungen: Abgeordnete sollen künftig ebenfalls in die Rentenkasse einzahlen. Minijobs, die derzeit von Rentenbeiträgen befreit sind, sollen weitgehend abgeschafft werden. Besonders einschneidend wäre die geplante Abschaffung der Rente mit 63, die bisher langjährig Versicherten einen abschlagsfreien Renteneintritt ermöglicht.

Jetzt muss die Bundesregierung die Vorschläge in Gesetzesform umwandeln. Dabei sowie im parlamentarischen Verfahren können die Pläne noch verändert werden.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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