Die aktuelle UFZ-Dürrekarte zeigt für Rheinland-Pfalz eine regional stark differenzierte Bodenfeuchtesituation. Während größere Bereiche im Norden und Nordosten des Landes normale bis feuchte Bodenfeuchte aufweisen, dominieren in den zentralen und südlichen Landesteilen ungewöhnlich trockene bis moderat dürre Verhältnisse.

Regional zeigt sich ein deutliches Nord-Süd-Gefälle: Die nördlichen Regionen um Koblenz und das Rheintal bis etwa zur Höhe von Mainz weisen überwiegend normale Bodenfeuchteverhältnisse auf, erkennbar an den blauen und grünen Bereichen auf der Karte. In den zentralen Bereichen um die Pfalz und das Rheinhessische Hügelland dominiert die Klasse „ungewöhnlich trocken“ (hellgelb). Im Süden, besonders in der Südpfalz und angrenzenden Gebieten, zeigen sich orange gefärbte Bereiche mit „moderater Dürre“. Vereinzelt sind auch kleinere rote Flecken mit „schwerer Dürre“ erkennbar, insbesondere im südöstlichen Landesteil.
Die Wetterdaten der vergangenen Woche bestätigen die trockene Tendenz: Mit nur 8 mm Niederschlag bei Temperaturen bis 26,5°C verstärkt sich die auf der Karte sichtbare Trockenheit. Da der UFZ-Dürremonitor ein 14-Tage-gleitendes Mittel für den Gesamtboden bis 1,80 Meter Tiefe darstellt, spiegelt die aktuelle Darstellung die anhaltend niederschlagsarme Witterung wider. Die Wetterprognose mit erwarteten Höchsttemperaturen von 29,3°C und ausbleibendem Regen in den kommenden drei Tagen wird die Bodentrockenheit weiter verstärken.
Für die Landwirtschaft bedeutet die aktuelle Lage in den betroffenen Gebieten eine verstärkte Beobachtung der Kulturen und gegebenenfalls Bewässerungsmaßnahmen, insbesondere in den orange und rot markierten Bereichen der Südpfalz. Die Forstwirtschaft sollte die Waldbrandgefahr im Auge behalten. In den nördlichen Landesteilen mit normaler Bodenfeuchte besteht derzeit kein erhöhter Handlungsbedarf. Der UFZ-Dürremonitor wird wöchentlich aktualisiert und zeigt als wissenschaftlich fundierte Grundlage die längerfristige Entwicklung der Bodenfeuchte.
Den aktuellen Wetterbericht für Rheinland-Pfalz finden Sie hier.