An der Grenze in Zittau ist ein 57-jähriger Rumäne am 16. Juni 2026 um 10:45 Uhr bei einer Einreisekontrolle an der Friedensstraße in eine unangenehme Situation geraten. Bundespolizisten stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl vorlag.
Der Mann war im Jahr 2024 vom Amtsgericht Flensburg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 20 Tagessätzen à 20,00 Euro verurteilt worden – insgesamt 400 Euro plus Gebühren. Diese Geldstrafe hatte er bis dahin nicht bezahlt. An der Grenze zahlte der Rumäne die Gesamtforderung von 481,00 Euro dann auf einmal und hätte sich damit eigentlich aus der Affäre ziehen können.
Doch bei der weiteren Überprüfung kam ans Licht, dass gegen den 57-Jährigen eine unanfechtbare Entscheidung zur Entziehung der Fahrerlaubnis vorlag – er durfte gar nicht Auto fahren. Genau das hatte er aber getan: Bei der Einreise nach Deutschland saß er hinter dem Lenkrad eines Fahrzeugs, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Die Bundespolizei leitete daraufhin ein Strafverfahren ein. Die weitere Bearbeitung dieser neuen Straftat übernahm die Landespolizei.