Staatsanwaltschaft Traunstein und Bundespolizei haben am Dienstag, 21. Juli 2026, einen bedeutenden Erfolg gegen organisierte Schleuserorganisationen erzielt. In einer koordinierten Aktion mit tschechischen Behörden wurden vier mutmaßliche Mitglieder einer international agierenden Schleuserorganisation festgenommen.
Die Festnahmen fanden in den frühen Morgenstunden an vier verschiedenen Orten im Raum Prag statt. Spezialkräfte der tschechischen Polizei führten die Einsätze durch, unterstützt von Ermittlern aus Deutschland und Lettland sowie der ermittelnden Traunsteiner Staatsanwältin vor Ort. Insgesamt waren rund 150 Polizeibeamte und Ermittler im Einsatz. Die Beamten vollzogen drei Europäische Haftbefehle und nahmen eine weitere Person vorläufig fest. Bei Durchsuchungen von sieben Wohnungen und Geschäftsräumen im Raum Prag sicherten sie umfangreiches Beweismaterial.
Die Ermittlungen der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ zusammen mit der Bundespolizeiinspektion Freilassing begannen im Frühsommer 2024. Die Ermittler verdächtigen die Bandenmitglieder, Schleusungen in völlig überfüllten Kleintransportern und Pkw durchgeführt zu haben, bei denen sie das Leben und die Gesundheit der ungesichert geschleusten Personen gefährdeten. Im Zeitraum Februar 2024 bis Februar 2026 soll die Bande mindestens 32 Schleusungsfahrten professionell organisiert und durchgeführt haben, bei denen 349 Drittstaatsangehörige – darunter auch Kinder – geschleust worden sein sollen.
Bereits im Mai 2026 nahmen die Behörden einen 27-jährigen ungarischen Staatsangehörigen fest und brachten ihn in Untersuchungshaft. Der Mann soll im Zeitraum von Anfang April bis Anfang Mai 2026 in mehreren Fällen als Abholer bei sogenannten Schockanrufen tätig gewesen sein. Dabei soll er sich gegenüber ahnungslosen Senioren als falscher Polizeibeamter ausgegeben und dabei hohe Schäden verursacht haben. Die Ermittler verdächtigen ihn zudem, im Deliktsbereich „Call-Center-Betrug“ agiert zu haben.
Bei einem weiteren vorläufig festgenommenen und später wieder auf freien Fuß gesetzten Beschuldigten besteht der Verdacht, dass er als Bandenmitglied die Fahrzeuge beschafft hat. Gegen ihn laufen Ermittlungen der lettischen Strafverfolgungsbehörden. Die drei für Deutschland mittels Europäischem Haftbefehl Festgenommenen sollen zeitnah nach Deutschland ausgeliefert werden.
Die internationale Zusammenarbeit erfolgte im Rahmen eines sogenannten „Joint Investigation Team“ (JIT), das im Sommer 2025 unter Führung der deutschen Behörden gebildet wurde. Das JIT besteht aus Eurojust, Europol, Deutschland, Tschechien und Lettland und soll internationale grenzüberschreitende Ermittlungen erleichtern und entbürokratisieren. Seit August 2025 ermittelten die beteiligten Länder mit Unterstützung von Europol in enger Absprache und mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen in Tschechien und Deutschland.
Die Ermittlungen zu möglichen weiteren Straftaten der mutmaßlichen Schleuserbande – insbesondere in Bezug auf Verbindungen zu Callcenter-Betrügereien – und zum Verbleib des Schleuserlohns laufen weiter. Die Staatsanwaltschaft Traunstein und die Bundespolizeiinspektion Freilassing betonen, dass gegen kriminelle Schleuserorganisationen auch weiterhin hart und unnachgiebig vorgegangen wird. Schleuser, Schockanrufer und andere Täter aus dem Bereich „Call-Center-Betrug“ haben mit harten Strafen zu rechnen.
Das „Traunsteiner Modell“ zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität wurde 2018 bei der Staatsanwaltschaft Traunstein eingeführt und in den Folgejahren nach und nach bei allen grenznahen bayerischen Staatsanwaltschaften etabliert. Die Spezialabteilungen arbeiten bei der Verfolgung von international agierenden Schleuserbanden, Drogen- und Waffenhändlern eng mit ausländischen Polizei- und Justizbehörden sowie mit Eurojust und Europol zusammen. Durch Spezialisierung, Intensivierung und Koordinierung internationaler Ermittlungen gelang es bislang, in mehr als der Hälfte aller Schleusungsdelikte Hinterleute oder weitere Täter und weitere Schleuserfahrten zu ermitteln und strafrechtlich zu ahnden.
Hinweis: Für die Beschuldigten gilt bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung die rechtsstaatlich garantierte Unschuldsvermutung.
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