Schleswig-Holstein und Bund einigen sich auf Kampfmittelräumung: 14,4 Millionen Euro für 735 Maßnahmen

(Symbolbild)

Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) haben sich auf eine intensivere Zusammenarbeit bei der Erkundung und Beseitigung von Kampfmitteln verständigt. Heute unterzeichneten LKA-Direktor Thomas Bauchrowitz und BImA-Vorständin Dorothee Martin in Felde eine entsprechende Rahmenvereinbarung.

Das Abkommen zielt darauf ab, Kampfmittel auf Bundesflächen in Schleswig-Holstein schneller zu räumen. Dazu zählen ehemalige Militärliegenschaften, Bundesforstflächen sowie Dienst- und Wohngebäude des Bundes. Die BImA stellt für ihr Kampfmittelräumprogramm insgesamt rund 14,4 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen über 735 geplante Maßnahmen zur Erkundung und Beseitigung von kampfmittelverdächtigen Flächen in Schleswig-Holstein finanziert werden.

„Mit der Rahmenverwaltungsvereinbarung bekommen alle Beteiligten durch die vorgesehenen Finanzmittel Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei der Kampfmittelräumung auf unseren Liegenschaften“, erklärte BImA-Vorständin Martin. „Ein zielgerichteter Einsatz dieses erheblichen Programmvolumens kann nur im Schulterschluss und mit Bündelung der knappen Fachressourcen gelingen.“

In Schleswig-Holstein ist der Kampfmittelräumdienst (KRD) als eigene Abteilung dem Landeskriminalamt angegliedert. Die Expertinnen und Experten des KRD werden zur Ermittlung möglicher Kampfmittelbelastungen historisch-genetische Rekonstruktionen durchführen, die über reine Luftbildauswertungen hinausgehen. Dabei nutzen sie alle verfügbaren historischen Quellen – teilweise noch unbekannte Archive. Diese Informationen fließen langfristig in den Datenbestand des KRD ein. Der Dienst kann auch die anschließenden Arbeitsschritte vor Ort bis zur möglichen Entschärfung gefundener Kampfmittel aufgrund seiner technischen Fähigkeiten selbst übernehmen.

„Mit den durch die BImA bereitgestellten Mitteln ist die effiziente Überprüfung bundeseigener Flächen in Schleswig-Holstein gesichert. Die betrachteten Flächen können mithilfe der Expertise unseres Kampfmittelräumdienstes schnellstmöglich weitergenutzt werden“, sagte LKA-Direktor Bauchrowitz. Er beschrieb die Rahmenvereinbarung als schriftliche Grundlage einer bereits langjährig gelebten Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundesebene.

Laut Martin wird die verstärkte Zusammenarbeit auch kommunalpolitische Herausforderungen beim Flächenrecycling entschärfen. „Die dringend benötigten Flächen können zügiger bearbeitet und für zukünftige Nutzungen freigegeben werden. Darüber hinaus sollen auf Flächen ehemaliger militärischer Nutzung attraktive Lebens- und Naturräume für die Erholungsnutzung entstehen.“

Hintergrund: Die Kampfmittelräumung ist in Deutschland Aufgabe der Länder. Die BImA trägt auf Grundlage einer sogenannten Staatspraxis grundsätzlich die Kosten für Kampfmittelbeseitigungen auf ihren Liegenschaften, benötigt dafür aber die Fachkapazitäten der zuständigen Landesbehörden. Durch die finanzielle Bereitstellung der BImA und die Bearbeitungsressourcen des schleswig-holsteinischen Kampfmittelräumdienstes lassen sich Erkundung und Räumung beschleunigen. Seit Jahren wird auf mehreren Ebenen an bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards gearbeitet. Im Dezember 2019 gründete die Innenministerkonferenz der Länder mit dem Bund eine Arbeitsgruppe, in der sich sowohl das Innenministerium Schleswig-Holstein als auch die BImA engagieren.

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