Schleswig: Polizei zieht Bilanz – 35 Verkehrsverstöße bei vierstündiger Kontrolle

(Symbolbild)

Die Polizei Schleswig hat am Mittwoch, 2. September, zwei umfangreiche Verkehrskontrollen durchgeführt und dabei 35 Verstöße geahndet. Von 9.30 bis 11.30 Uhr kontrollierten vier Streifenwagenbesatzungen am Stadtfeld, ab 13.30 Uhr dann am Gottorfer Damm bis 15.30 Uhr. Ein Zivilfahrzeug war ebenfalls im Einsatz.

Besonders brisant: Ein 52-jähriger Autofahrer fuhr ohne Führerschein. Nachdem die Polizei ihn aus dem Verkehr zog, übernahm sein Bruder den Fahrzeugschlüssel. Keine 20 Minuten später kam der Mann erneut an der Kontrollstelle vorbei – diesmal wieder am Steuer. Er ignorierte die Anhaltesignale der Polizisten und flüchtete. Eine erste Verfolgung war erfolglos, doch kurz darauf stellten die Beamten ihn auf einem Tankstellengelände in der Nähe. Auch dort versuchte er sich zu entziehen, musste dann aber verkehrsbedingt anhalten. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt, um weitere Straftaten zu verhindern.

Weitere schwere Verstöße: Zwei Rollerfahrer, die nur mit Mofa-Prüfbescheinigung fahren durften (maximal 25 km/h), wurden mit Geschwindigkeiten von etwa 85 und 96 km/h gemessen. Acht Fahrer waren ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs – sieben in Pkw, einer auf einem Mofa. Ein Halter wird angezeigt, weil er das Fahren ohne Führerschein zuließ.

Die Polizei stellte außerdem fest: vier Fahrzeuge ohne ordnungsgemäße Versicherung, fünf Fahrer unter dem Einfluss von Cannabis (einer auch unter Amphetamin-Einfluss), vier Verstöße gegen die Anschnallpflicht, vier Fälle unsachgemäß gesicherter Ladungen, drei Fälle illegales Tuning, zwei Verstöße gegen die Fahrzeugzulassung und zwei Handyverstöße am Steuer. Ein Fahrer wird dem Zoll gemeldet wegen Steuerhinterziehung bei der Kfz-Steuer; ausländische Kennzeichen wurden sichergestellt. Ein Mann fälschte einen ukrainischen Führerschein – eine Totalfälschung. Bei den Cannabis-Fällen wurden Blutproben entnommen.

Bei allen schwerwiegenden Verstößen untersagte die Polizei die Weiterfahrt oder ordnete Strafanzeigen an.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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