Montagmorgen beginnt in Schleswig-Holstein wieder die Schulzeit. Die Polizei nutzt diesen Anlass, um Autofahrer und Eltern auf die besonderen Gefahren im Straßenverkehr hinzuweisen – denn eine aktuelle Kontrolle zeigt, dass viele Erwachsene sich nicht an die Verkehrsregeln halten.
Am 7. August 2026 führte die Polizeidirektion Ratzeburg eine Kontrollmaßnahme in Bad Oldesloe durch. Vier Beamte postierten sich zwischen 08:00 und 12:30 Uhr in der Ratzeburger Straße und stellten in dieser Zeit insgesamt 33 Verstöße fest. 18 Verkehrsteilnehmer nutzten während der Fahrt ihr Mobiltelefon, 13 Autofahrer waren nicht angeschnallt. Zusätzlich missachteten ein PKW-Fahrer und ein Fußgänger jeweils eine rote Ampel.
Die Polizei betont: Kinder lernen durch Vorbilder. Wenn sie sehen, dass Erwachsene die Verkehrsregeln ignorieren, prägt sich dieses Verhalten bei ihnen ein. Hinzu kommt, dass Kinder aufgrund ihrer Körpergröße den Straßenverkehr schlechter überblicken können. Sie schätzen Geschwindigkeiten und Entfernungen oft falsch ein und werden von anderen Verkehrsteilnehmern spät oder gar nicht wahrgenommen. Auch Ablenkungen auf dem Schulweg können die Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr beeinträchtigen.
Deshalb fordert die Polizei Autofahrer auf, besonders in den kommenden Wochen vorsichtig zu fahren. Das bedeutet konkret: nicht während der Fahrt ablenken lassen, die Geschwindigkeit den Tempolimits und den Sicht- und Witterungsverhältnissen anpassen, ausreichend Sicherheitsabstand halten, vorausschauend fahren und das Auto regelmäßig auf Verkehrssicherheit überprüfen.
Für Eltern hat die Polizei folgende Ratschläge: Bringt Euer Kind nur dann mit dem Auto zur Schule, wenn es sich nicht vermeiden lässt. Sogenannte Eltern-Taxis führen zu erhöhtem Verkehrsaufkommen rund um Schulen, was das Unfallrisiko steigert und die Entwicklung der Kinder zur selbstständigen Mobilität verzögert. Sollte das Auto dennoch notwendig sein, lässt das Kind an einer geeigneten Stelle in Schulnähe sicher aussteigen – idealerweise an einer Hol- und Bringzone und immer an der Gehwegseite.
Im Auto muss das Kind mit der vorgeschriebenen Rückhalteeinrichtung gesichert sein. Ein Kindersitz ist bis zum 12. Lebensjahr beziehungsweise bis zu einer Körpergröße von unter 150 Zentimetern Pflicht und muss an Alter, Körpergröße und Gewicht des Kindes angepasst sein. Das gilt auch bei kurzen Fahrstrecken.
Helle, gut sichtbare Kleidung kann lebensrettend sein. Die Polizei empfiehlt Warnwesten, Reflektoren oder ähnliche Ausrüstung, um Kinder für andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennbar zu machen. Vor allem aber sollten Erwachsene mit gutem Vorbild vorangehen und sich selbst an die Verkehrsregeln halten.
Rückfragen beantwortet die Polizeidirektion Ratzeburg unter der Telefonnummer 04541/809-2012 oder per E-Mail an Presse.Ratzeburg.PD@polizei.landsh.de.
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